Herr Seehofer, Sie sagen immer, Bayern sei die „Vorstufe zum Paradies“. Welche Bedeutung haben dann für Sie Hotellerie und Gastronomie in Bayern?
Bayerische Wirtshauskultur ist ein wesentlicher Bestandteil unserer kulturellen Identität. Der Stammtisch ist aus Bayern ebenso wenig wegzudenken wie unsere traditionellen Wirtschaften oder unsere ausgezeichneten Spitzenlokale. Wenn also Bayern die Vorstufe zum Paradies ist, dann sind Hotellerie und Gastronomie zumindest für unsere zahlreichen Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland so etwas wie das Schlüsselloch, von dem aus sie das Paradies betrachten können.
Wenn wir die symbolische Bedeutung des Gastgewerbes einmal verlassen, wie sehen Sie die Bedeutung der Branche als Wirtschaftskraft und Jobmotor für unseren Freistaat?
Bayern ist das beliebteste Reiseland in Deutschland. Jahr für Jahr stellt die Tourismusbranche neue Bestmarken auf. Noch nie kamen so viele Menschen nach Bayern, noch nie gab es so viele Übernachtungen. Da liegt es auf der Hand, dass Hotellerie und Gastronomie wichtige Wirtschaftsfaktoren im Freistaat sind. Das belegen auch die Zahlen: Die 39.510 steuerpflichtigen Betriebe in Bayern erzielten 2016 einen Jahresumsatz von rund 15,7 Milliarden Euro. Damit floss jeder fünfte Euro, der 2016 im deutschen Gastgewerbe umgesetzt wurde, in die Kasse eines Betriebs im Freistaat. Auch für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Bayern spielt das Gastgewerbe eine bedeutende Rolle. Im Jahr 2016 waren in der bayerischen Hotellerie und Gastronomie rund 341.000 Beschäftigte und rund 9.000 Auszubildende tätig. Damit leisten die Betriebe einen gewichtigen Beitrag für den Wohlstand der Menschen und nehmen auch ihre soziale Rolle als Arbeitgeber und Ausbilder verantwortungsvoll war.
Auf Ihre Idee hin wurde via Volksentscheid mit überwältigender Mehrheit ein neues Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufgenommen: So sollen gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land gefördert und gesichert werden. Welche Rolle spielt hierbei das Gastgewerbe, insbesondere hinsichtlich der Stärkung des ländlichen Raums?
Bayerns Stärke ist die Einheit in der Vielfalt, das Miteinander von Stadt und Land, Metropolregion und ländlichem Raum. Dieses Miteinander zu stärken, ist die Idee des Staatsziels „gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land“ in der Verfassung. Die meist familiengeführten Betriebe und leistungsstarken Mittelständler im Hotel- und Gaststättengewerbe tragen gerade im ländlichen Raum mit ihren standortgebundenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen ganz wesentlich zur Wirtschaftskraft in der Region und damit zu guten Lebensverhältnissen bei. Hotellerie und Gastronomie sind starke regionale Wirtschaftsmotoren. Sie sind in gewisser Weise Garanten einer positiven Entwicklung im ländlichen Raum, sind verantwortungsvolle Arbeitgeber und Ausbilder und bereichern das örtliche Miteinander insgesamt. Die Gastronomie prägt den ländlichen Raum und ist mitentscheidend für dessen Attraktivität. Denn sind wir doch ehrlich: Meist ist die Gastwirtschaft das Ziel eines Sonntagsausflugs, nicht der Spazierweg.
Welche soziokulturelle Bedeutung hat die bayerische Wirtshauskultur für Sie?
Wirtshäuser gehören zu Bayern wie die Berge oder Lederhose und Dirndl. Im Wirtshaus trifft man sich, isst gut, diskutiert oder streitet. Wirtshäuser sind also nicht nur ein Ort des kulinarischen Genusses, sondern erfüllen darüber hinaus eine wichtige soziale Funktion. Sie sind Begegnungsstätte für Familienfeiern, für Meinungsaustausch oder geselliges Beisammensein und stiften dadurch Gemeinschaft und Identität. Nicht umsonst ist der Gewinn der „Lufthoheit über den Stammtischen“ für jeden Politiker ein wichtiges Ziel.
Bayern ist für Sie eine Weltmarke, ein Premium-Land. Dementsprechend setzen Sie sich für einen „Fünf-Sterne-Tourismus“ ein. Wo steht für Sie derzeit der Tourismus in Bayern?
Bayern ist das Reiseland Nummer eins in Deutschland. Zum fünften Mal in Folge konnte der Tourismus in Bayern im vergangenen Jahr Rekordzahlen vorlegen. Zusammen mit den Kleinbeherbergungsbetrieben konnten wir in Bayern im vergangenen Jahr 100 Millionen Übernachtungen verzeichnen. Darauf setzen wir auf und wollen diese Spitzenposition auch weiter ausbauen. Getreu dem Motto „Wer aufhört besser sein zu wollen, hört auf gut zu sein“ haben wir zu Beginn dieses Jahres eine Premiumoffensive Tourismus gestartet und fördern unter anderem Umbaumaßnahmen im Bereich Wellness, Kinderspiel oder Barrierefreiheit. Denn gerade mit Blick auf unsere Nachbarn im Süden gilt: Die Konkurrenz schläft nicht!
Der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsdienstleistungen hat in der Hotellerie zu einem enormen, immer noch anhaltenden Investitionsschub und damit einhergehend zu einer nachhaltigen Steigerung der Konkurrenzfähigkeit geführt. Gibt es weitere Gründe, warum die Entscheidung aus Ihrer Sicht richtig war?
Aus meiner Sicht hat sich der zum 1. Januar 2010 eingeführte reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie bewährt. Ziel war, für die Unternehmen des Beherbergungsgewerbes zusätzliche finanzielle Spielräume zu schaffen und gleichzeitig insbesondere die Schlechterstellung der deutschen Hotellerie im europäischen Vergleich schnell und effektiv zu beseitigen. Das ist gelungen. Die Unternehmen haben den Spielraum für Investitionen und Innovation genutzt, die nicht nur den Unternehmen selbst zu Gute gekommen sind, sondern auch im nachgelagerten Zulieferbereich, etwa dem Bauhandwerk, zu verzeichnen sind.
Eine systemrelevante Bedeutung haben die Gastronomie und das Dorfwirtshaus. „Stirbt das Wirtshaus, stirbt der Ort“, so das Ergebnis einer Grundlagenstudie, die vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben worden ist. Gleichzeitig kämpfen die Wirtshäuser ums wirtschaftliche Überleben. Wie stehen Sie zu einer reduzierten Umsatzsteuer auf alle Lebensmittel, egal wo gekauft, wie zubereitet und wo gegessen?
Sicherlich wäre ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auch im Bereich der Gastronomie wünschenswert. Das würde auch die teilweise sehr bemühten Abgrenzungen und Ungleichbehandlungen zur ermäßigt besteuerten Abgabe von Lebensmitteln und Speisen beispielsweise bei Imbissen oder Außer-Haus-Verzehr vermeiden. Wir werden das weiterhin auf unserer politischen Agenda haben, aber zunächst gilt es auch, den ermäßigten Steuersatz für die Hotellerie zu halten. Denn der politische Gegner wird nicht müde, auch im nächsten Bundestagswahlkampf eine künstliche Neiddebatte über einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie am Köcheln zu halten.
Über die Jahre hinweg nehmen kontinuierlich bürokratische Belastungen und Auflagen zu. Sehen Sie eine realistische Chance, zumindest kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten?
Aus vielen Gesprächen weiß ich natürlich um die Problematik. Gerade die Bürokratie rund um den gesetzlichen Mindestlohn bringt nach wie vor erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich. Die Regelungen sind in vielen Belangen unangemessen und praxisuntauglich – insbesondere besteht dringender Handlungsbedarf in Bezug auf vielfältige überzogene bürokratische Anforderungen und Dokumentationspflichten. Sie belasten die Wirtschaft und stellen darüber hinaus die Betriebe unter Generalverdacht. Das geht gar nicht. Unser Ziel ist es, eine im Sinne der Betriebe praxisgerechte Ausgestaltung der Mindestlohnregelungen zu finden.
Thema Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: Wie stehen Sie, wie steht Ihre Partei dazu?
Nicht nur für das Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit ein wichtiges Thema. Diskussionen im Rahmen des Dialogforums „Leben und Arbeiten 4.0“ haben gezeigt, dass beim Thema Arbeitszeitregelungen Handlungsbedarf besteht. Die Digitalisierung, die betriebliche Realität, zum Beispiel in Hotellerie und Gaststätten und jungen Unternehmen, sowie die internationale Zusammenarbeit über Zeitzonen hinweg machen eine Prüfung des Rechtsrahmens erforderlich. Die Staatsregierung sucht dazu den Dialog mit allen betroffenen Ebenen. Wir wollen wissen, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen und wie diese umgesetzt werden können. Das ist der derzeitige Stand.
Zur Person
Horst Seehofer wurde am 4. Juli 1949 in Ingolstadt geboren. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. Nach seinem Studium war der Diplom-Verwaltungswirt in verschiedenen Funktionen bei den Landratsämtern in Ingolstadt und Eichstätt tätig, bevor er 1980 als direkt gewählter Angeordneter des Wahlkreises Ingolstadt erstmals in den Deutschen Bundestag einzog. Während seiner Zeit in Bonn und Berlin hatte Seehofer verschiedene Spitzenämter inne, unter anderem als Bundesminister für Gesundheit (1992-1998) und Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2005-2008). Im Oktober 2008 legte er sein Ministeramt nieder und wurde zum Parteivorsitzenden der CSU und zum Bayerischen Ministerpräsidenten gewählt. Seit März 2018 ist er Bundesmister des Innern, für Bau und Heimat im Kabinett Merkel IV.