ie Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen ist ein enorm wichtiges Signal an die Branche“, kommentierte Angela Inselkammer, Präsidentin des DEHOGA Bayern das Ergebnis des Koalitionsausschusses.
Zugleich sprach sie Dank an die politischen Entscheidungsträger sowie namentlich den Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder aus, ohne den dieser wichtige Kompromiss für über 40.000 gastgewerbliche Betriebe mit 447.000 Erwerbstätigen allein in Bayern nicht zustande gekommen wäre. „Ein weiterer wichtiger Schritt wäre nun die einheitliche Ausweitung der Steuerreduzierung auf alle Getränke, die in der Gastronomie vertrieben werden“, ergänzte DEHOGA Bayern-Geschäftsführer Dr. Thomas Geppert.
GEZIELTE UNTERSTÜTZUNG FÜR GASTRONOMEN
Die Absenkung der Mehrwertsteuer begründete Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 23. April 2020 wie folgt: „Wir wollen, dass die Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise betroffen sind, gut aus der Krise kommen. Deshalb sorgen wir für eine weitere gezielte steuerliche Entlastung für die Zeit nach der Krise, wenn die Umsätze wieder steigen.“ Damit wird klar, dass im Zuge der Steuersenkung ausdrücklich kein politischer Wille vorliegt, die dadurch entstehenden Preissenkungen an die Endverbraucher weiterzureichen. Die steuerlichen Vorteile sollten vielmehr seitens der Gastronomiebetriebe genutzt werden, um in der Krise überproportional gestiegene Lebensmittelpreise zu kompensieren und in die Umsetzung der Corona-bedingten Schutz- und Hygienemaßnahmen zu investieren.
DAUERHAFTE SENKUNG IM BLICK
Gemeinsam mit dem DEHOGA Bayern geht die CSU in Ihrer Initiative „Mach mit! Rette unsere Gastronomie!“ (www.gastro-retten.de) noch einen Schritt weiter und setzt sich für eine auch zukünftig unbefristete Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent im gastgewerblichen Bereich ein. „Darüber hinaus befürworten wir die zusätzliche Bildung eines Hilfsfonds mit direkten Finanzhilfen für alle Betriebstypen. Insbesondere für diejenigen, die bislang noch nicht von getroffenen Maßnahmen profitiert haben, aber genauso wichtige Bestandteile unserer Kultur sind. Ich denke an die vielen Clubs, Bars, Diskotheken und andere getränkegeprägte Betriebe, die zudem wohl am längsten auf eine Wiedereröffnung warten müssen“, betont Präsidentin Inselkammer.
DIE AKTUELLEN MEHRWERTSTEUERSÄTZE IM ÜBERBLICK:
GASTRONOMIE MIT SITZPLÄTZEN:
Generell gilt, dass die Abgabe von Getränken ohne hinzutretende Dienstleistungen mit dem regulären Steuersatz (jetzt 16 %, ab 01.01.2021 wieder 19 %) zu versteuern ist. Eine Ausnahme gilt dabei nur für die Abgabe von Milch bzw. Milchmischgetränken und Wasser.
STEHIMBISS ODER SPEISEN ZUM MITNEHMEN:
Generell gilt, dass die Abgabe von Getränken ohne hinzutretende Dienstleistungen mit dem regulären Steuersatz (jetzt 16 %, ab 01.01.2021 wieder 19 %) zu versteuern ist. Eine Ausnahme gilt dabei nur für die Abgabe von Milch bzw. Milchmischgetränken und Wasser.
HOTELLERIE (BEHERBERGUNGSDIENSTLEISTUNG):