ach Schätzungen der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ haben in Europa sechs bis acht Millionen Menschen keinen gesicherten Zugang zu Trinkwasser oder zu geeigneten Sanitäranlagen. Für 20 Millionen Menschen in Europa gebe es Qualitätsprobleme beim Trinkwasser.
Die EU-Kommission hatte daher im vergangenen Jahr Vorschläge für eine Überarbeitung der rund 20 Jahre alten Trinkwasserrichtlinie vorgelegt. Darin ist eine bessere Versorgung auch benachteiligter und armer Menschen vorgesehen. Ziel dabei ist auch, dass weniger Wasser aus Plastikflaschen getrunken wird, um die Müllmassen zu reduzieren.
Zudem soll nicht nur das Produkt Trinkwasser kontrolliert, sondern es sollen Risiken in der gesamten Produktionskette minimiert werden. Neue Bauvorschriften sollen Schadstoffe aus Leitungen zurückdrängen. Die Versorger sollen zudem Informationen zur Wasserqualität vor Ort leicht zugänglich machen, um das Vertrauen der Bürger zu stärken.
Die EU-Staaten sprachen sich bereits dafür aus, den Zugang zu trinkbarem Wasser generell zu verbessern. Zu diesem Zweck könnten die einzelnen Länder etwa mehr öffentliche Trinkbrunnen und Wasserzapfstellen bereitstellen oder Informationskampagnen über die Qualität des Leitungswassers starten, hieß es. Dass die EU-Kommission ferner vorschlägt, Hoteliers und Gastronomen künftig zu verpflichten, Leistungswasser kostenlos oder maximal gegen Zahlung einer kleinen Servicegebühr anzubieten, wird in der Branche kritisch betrachtet – denn für viele Gastronomen ist der Verkauf von Wasser ein wesentlicher Bestandteil ihrer Kalkulation. Aus Sicht des DEHOGA Bayern ist insbesondere die Preisgestaltung ein hohes unternehmerisches Gut. Das müsse auch so bleiben, fordert der Verband.
In der Gesetzesinitiative werde zwar im Hinblick auf den kostenlosen Ausschank von Trinkwasser nicht wortwörtlich von „Zwang“ gesprochen. Allerdings lasse die Formulierung des Gesetzestextes, Mitgliedstaaten müssten „alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle zu verbessern“, die Branche aufhorchen, argumentiert der DEHOGA Bayern – zumal das kostenlose Zurverfügungstellen von Trinkwasser in Restaurants explizit als eine der erforderlichen Maßnahmen aufgezählt werde. Laut Verband könnte dies ein Mitgliedstaat dann sehr wohl als Verpflichtung verstehen.
Die Verhandlungen zwischen Parlament und Staaten sollen nun voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, wenn sich das neu gewählte Gremium konstituiert hat. Beide Seiten müssen sich einigen, bevor Änderungen in Kraft treten könnten.