sterreich ist sich seiner Spitzenposition als Tourismusstandort bewusst. Vor allem im Winter boomt das Geschäft, doch auch im Sommer lockt die Schönheit des Landes unzählige Reisende an. In vielen Regionen Österreichs ist der Tourismus daher der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungsmotor. Jeder fünfte Vollarbeitsplatz wird durch die Tourismus- und Freizeitwirtschaft gesichert und auch viele regionale Betriebe sind mit der Wertschöpfungskette des Tourismusgewerbes verbunden.
Doch neue Urlaubsdestinationen machen Österreich Konkurrenz. Die Bundesregierung hat das schnell erkannt und drei maßgebliche Ziele zur Sicherung, Förderung und Entlastung des Tourismus in ihrem Regierungsprogramm 2017-2022 definiert. Österreich geht hier mit gutem Beispiel voran.
Gesamt-Tourismusstrategie für Österreich
Um Österreich wettbewerbsfähig zu machen, steht seit 2017 die Entwicklung einer neuen Gesamt-Tourismusstrategie auf dem Plan der Bundesregierung, die sich einem jährlichen Monitoring unterziehen soll. Zur Strategie gehört unter anderem, dass die Internationalisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden, um das Potenzial neuer Märkte stärker auszuschöpfen und die Dachmarke „Österreich“ weltweit stärker zu bewerben. Seit September 2017 liegt zudem eine eigene Digitalisierungsstrategie für den Tourismus vor.
Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel im Tourismus
Österreich ist vor allem aufgrund seiner Gastfreundschaft und hohen Servicequalität beliebt. Diese werden durch die im Tourismus beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet, die dadurch eine wichtige Botschafterfunktion innehaben. Doch auch in Österreich wird es immer schwieriger, gut ausgebildete Fachkräfte zu rekrutieren. Um den Fachkräftemangel zu beseitigen, will die Bundesregierung bessere Anreize schaffen und die Attraktivität der Arbeitsplätze sowie der Aus- und Weiterbildung im Tourismus steigern. Letzteres soll unter anderem durch den Fokus auf die Digitalisierung in der Berufsausbildung erfolgen. Die Regionalsierung der Mangelberufsliste stellt ebenfalls eine geplante Maßnahme dar. Infolge dessen können durch Zuwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger Lücken beim Fachkräftemangel geschlossen werden. Maßnahmen, die auch hierzulande Verbesserung versprechen, jedoch kein Gehör finden.
Flexible Arbeitszeiten entlasten die Tourismuswirtschaft
Was der DEHOGA Bayern seit Jahren fordert, wurde in Österreich nun Realität: Am 1. September 2018 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten. Die tägliche Arbeitszeit kann seither freiwillig auf 12 Stunden pro Tag oder maximal 60 Stunden pro Woche angehoben werden. Zudem sind eine flexible Übertragung der Arbeitszeit sowie eine 4-Tage-Woche möglich. Die Arbeitszeitneuerung passt sich an moderne Lebensverhältnisse und Lebensweisen an und unterstützt vor allem Pendler in der Gestaltung ihrer Freizeit. Auch die Senkung der täglichen Ruhezeit bei geteilten Diensten von 11 auf acht Stunden kommt den Betrieben und Mitarbeitern der Tourismuswirtschaft sehr zugute. Die Bürokratie wird durch das neue Gesetz ebenfalls entschärft. So muss für Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten, keine Arbeitszeiterfassung mehr erfolgen.
In Zukunft sollen weitere hohe Auflagen entschärft werden. Beispielsweise wurde die Umsatzsteuer für Übernachtungen bereits von 13 auf 10 Prozent gesenkt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zudem sind gleiche steuer-, sozial- und gewerbliche Verpflichtungen für Plattformen wie Airbnb geplant.
Pragmatische Regelung beim Datenschutz
Dass es möglich ist, sich auch EU-Richtlinien entgegen zu stellen, bewies Österreich beim Thema DSGVO: anstelle einer Geldstrafe gibt es bei einmaligem Verstoß lediglich eine Verwarnung. Vor allem für die Tourismusbranche eine Erleichterung, für die die neue Grundverordnung kurz vor der Sommersaison ohnehin für Mehraufwand und zusätzliche Bürokratie sorgte.