Verfasst von dehoga at 19. September 2023 Die derzeitigen Herausforderungen für das Gastgewerbe sind enorm. Viele Betriebe arbeiten – noch immer unter den Folgen der Corona-Pandemie leidend – am Rande ihrer wirtschaftlichen Existenz. Um ein Wirtshaus-, Gaststätten-, Restaurant- und Hotelsterben im Freistaat zu verhindern, ist es aus Sicht des DEHOGA Bayern-Vorstands wichtig, grundsätzliche Pfeiler der Förderung zu etablieren und bestehende Förderungen, wie den (derzeit) befristeten reduzierten Umsatzsteuersatz auf Speisen in Höhe von 7 Prozent beizubehalten. Auf den Folgeseiten sind die Positionen des Vorstands im Detail zusammengefasst.