
Upnxt Hospitality Festival 2025
1. April 2025
Ein Blick hinter die Tür
1. April 2025
Upnxt Hospitality Festival 2025
1. April 2025
Ein Blick hinter die Tür
1. April 2025Sicher durch den Rechtsstreit: Drei Unternehmer erzählen
O
b Streit um Fortbildungskosten, blockierte Zufahrten oder abgelehnte Corona-Hilfen - für viele Betriebe kann ein Rechtsstreit schnell teuer werden. Gastgeber Bayern zeigt anhand von drei Beispielen, wie Betroffene mit Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung finanzielle Risiken minimieren und ihre Interessen erfolgreich durchsetzen konnten. Denn DEHOGA Bayern-Mitglieder sind automatisch rechtsschutzversichert.

Fallbeispiel 1:
Darko Stanic, Managing Director im Augustiner Keller in München
"Wir sind der Meinung, dass unsere Mitarbeiter die Chance haben sollten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund übernehmen wir häufiger die Fortbildungskosten für unsere Mitarbeiter. In einem Fall haben wir knapp 3.000 Euro Fortbildungskosten für einen Mitarbeiter übernommen, der dann aber noch während der Fortbildung von selbst aus bei uns kündigte. Wir waren der Meinung, dass wir dann die Ausbildungsvergütung von ihm zurückhalten würden, da wir ja schuldlos an seiner Kündigung waren. Das Arbeitsgericht sah das in erster Instanz jedoch anders und meinte, wir hätten keinen Rückzahlungsanspruch. Erst in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht bekamen wir zumindest teilweise recht und konnten eine teilweise Rückerstattung erreichen. Das Verfahren hätte uns ohne Rechtsschutzversicherung knapp 1.800 Euro gekostet."
Fallbeispiel 2:
Familie Prinz, Landhotel Prinz in Aufham
Wir betreiben im wunderschönen Aufham in Oberbayern ein 4-Sterne-Wellness-Hotel. Zu unserem Hotel führt eine Auffahrt, die circa 15 Meter über das Grundstück des Nachbarn führt und über die es jahrzehntelang keinen Streit gab. Im März 2022 hat der Nachbar die Zufahrt durch eine Stützmauer und einen Eisenpflock jedoch derart eingeschränkt, dass eine Zufahrt für die Gäste und insbesondere die Feuerwehr nicht mehr problemlos möglich war. Da sich keine Einigung erzielen ließ, habe ich über die Geschäftsstelle des Verbandes angefragt, ob dieser Sachverhalt über den Gruppen-Rechtsschutzvertrag der Mitglieder versichert wäre und ich einen Anwalt meines Vertrauern beauftragen könne. Ich habe innerhalb kürzester Zeit die Kostenübernahme der ÖRAG erhalten, so dass mein Anwalt direkt übernehmen konnte und ich keine Sorgen wegen der Kosten haben musste.
Mein Anwalt nahm Kontakt mit der Gegenseite auf und versuchte, eine Lösung zu finden. Leider konnte auch in einem gemeinsamen Ortstermin mit unseren Anwälten kein Ergebnis gefunden werden, so dass wir Klage einreichen mussten. Das Gericht schaltete für die Entscheidungsfindung einen Bausachverständigen ein, der sich die Lage vor Ort anschauen sollte. Für den Gutachter war ein Vorschuss in Höhe von 5.000 Euro erforderlich, den die ÖRAG direkt an meinen Anwalt überwiesen hat. Nach diesem Gutachten konnten wir mit dem Nachbarn eine Einigung erreichen, so dass die Zufahrt nun wieder ordnungsgemäß zu nutzen ist. Der Nachbar musste aufgrund des Vergleichs die Hälfte der Gerichts- und Gutachterkosten übernehmen.
Die ÖRAG hat in diesem Fall für meinen Anwalt mehr als 2.500 Euro übernommen und für die Gutachter- und Gerichtskosten nochmal 2.5000 Euro. Wenn wir die Klage verloren hätten, wären für die ÖRAG sogar Kosten in Höhe von 10.000 Euro entstanden, die auch übernommen worden wären. Ich bin sehr froh, dass ich bei dieser Angelegenheit eine Absicherung durch den Rechtsschutzvertrag auf meiner Seite hatte. Ich weiß nicht, ob ich das Kostenrisiko hätte tragen wollen.
Fallbeispiel 3:
Bernhard Sitter, Bier- & Wohlfühlhotel Gut Riedelsbach
Wie viele von uns haben auch wir im März 2022 eine Überbrückungshilfe beantragt, um einen Ausgleich für die Verluste in der Corona-Zeit zu erhalten. Wir hatten sehr große Umsatzverluste und haben daher eine Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich geltend gemacht. Die zuständige Behörde hat unseren Antrag in der gesamten Höhe abgelehnt, was wir überhaupt nicht nachvollziehen konnten. Nach einer Abstimmung mit unserer Bezirksgeschäftsstelle wandte ich mich an den Landesverband in München, der direkt den Kontakt zur ÖRAG erstellte.
Die ÖRAG hat mir einen sehr kompetenten Rechtsanwalt empfohlen. Die IHK hat ihren Begutachtungsfehler schließlich - ohne Rechtsstreitigkeiten - eingestanden. Die für den hinzugezogenen Anwalt entstandenen Kosten hat die ÖRAG übernommen. Wir musst nur die Mehrwertsteuer begleichen.