„Wir gehen erste Schritte in die Normalität – kleine, aber es geht voran“
1. Juli 2021Auf einen Matcha Tee mit…
8. September 2021Der DEHOGA Bayern unterstützt seine Mitgliedsunternehmen nicht nur mit aktuellen Informationen und praxisnahen Beratungen, der Landesverband bündelt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen in einer starken gemeinsamen Stimme der bayerischen Gastgewerbebranche. Durch den engen – und bisweilen auch kontroversen – Austausch mit der politischen Führungsebene konnte der bayerische Landesverband nicht nur in den schweren Zeiten der Pandemie etliche Erfolge erzielen.
Im Folgenden sind einige wichtige Meilensteine der Verbandsarbeit während und vor der Corona-Pandemie zusammengefasst, die im Sinne des bayerischen Landesverbands gestaltet oder zumindest in ihren praktischen Folgen für die Branche entscheidend abgefedert werden konnten.
KAMPF FÜR DAS GASTGEWERBE IN ZEITEN VON CORONA
- Soforthilfen 2020 von Bayern und Bund
- Kurzarbeitergeld-Regelung für Gastgewerbe – Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent und Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Einschluss von Auszubildenden
- Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld und Verlängerung der Sonderregeln bis 30. September 2021
- November- und Dezemberhilfen – 75 Prozent Umsatzentschädigungen
- November- und Dezemberhilfe für Mischbetriebe wie Brauereigasthöfe oder Autobahnraststätten
- November- und Dezemberhilfe für Mischbetriebe wie Brauereigasthöfe oder Autobahnraststätten
- erweiterte November- und Dezemberhilfe für große Unternehmen in Form der Schadensregulierung
- verbesserte Überbrückungshilfen (Kreis der Antragsberechtigten erweitert, Wegfall der Mitarbeitergrenze, Erhöhung der monatlichen Maximalbeiträge, Abschlagszahlungen und Beihilfegrenzen)
- Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III durch Anhebung der monatlichen Zuschüsse von 50.000 auf 1,5 beziehungsweise 3 Millionen Euro; Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 20 Prozent der Fixkosten; Investitionen in Hygiene und Digitalisierung; Kostenerstattung zu 100 Prozent und vieles mehr.
- Heraufsetzung der Beihilfeobergrenzen bei der EU für Kleinbeihilfen von 0,8 auf 1,8 Millionen Euro
- Anhebung der Obergrenze beim Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Millionen Euro
- Einführung von Härtefallhilfen
- finanzielle Unterstützung für Ausbildungsbetriebe
- Klarstellung im Miet- und Pachtrecht, dass Pandemie eine erhebliche Störung der Geschäftsgrundlage ist
- Öffnungsmöglichkeit durch Ausarbeitung der Rahmen-Hygienekonzepte
- Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungen – Maßstab „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ umgesetzt (keine Belegungsgrenze in Hotellerie, kein Mindestabstand am Tisch gemäß jeweils geltender Kontaktbeschränkungen)
- Corona-Praxis-Checks für Gastronomie, Hotellerie, Außerhausverkauf, Biergärten, Clubs, Tagungen, Veranstaltungen, Wellnessbereiche, Betriebs- und Schulkantinen
- Öffnung der Beherbergungsbetriebe nach zweitem Lockdown mit allen Dienstleistungsangeboten
- keine Dokumentationspflichten beim Testerfordernis in Beherbergungsbetrieben
- Abwehr eines Verbots von Trennwänden zur Unterschreitung des Mindestabstandes
- Zahlreiche Gerichtsentscheidungen begleitet (Beherbergungsverbot außer Vollzug gesetzt, Wellness-Verbot gekippt, Sperrstunde gekippt)
- Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz wegen fehlender Entschädigungsregelung
- Verlängerung der Aussetzung bei Insolvenzanzeigepflicht (April, September, Januar, April)
- Stundungsregelungen für DEHOGA-Mitgliedsbeiträge, Steuern, Sozialabgaben und für BGN-Mitgliedsbeiträge
- Verlängerung der Stundungsmöglichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen
- Freistellung von Rundfunkgebühren während der Schließungstage
- Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags von 1 auf 5 Millionen Euro, bei Doppelveranlagung auf bis zu 10 Millionen Euro
- Berücksichtigung bei Modellprojekten zur Durchimpfung über Betriebsärzte
- Impfpriorität 3 für alle gastgewerblichen Mitarbeiter
- Möglichkeit von Selbstteststationen mit Ausstellung anerkannter Zertifikate
- Verlängerung der Förderung der Blitzlichtberatungen
SONSTIGE ERFOLGE ÜBER DIE CORONA-ZEIT HINAUS
- Topf Secret: DEHOGA als Anwalt der Branche aktiv; erfolgreiche Sensibilisierung der Behörden in einigen Ländern erreicht
- Einleitung des Neuordnungsverfahrens für die gastgewerblichen Ausbildungsberufe
- Verbesserungen beim Datenschutz: Erhöhung der maßgeblichen Mitarbeiterzahlfür den verpflichtenden Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfüllt wesentliche Forderungen des DEHOGA
- Bei Mindestausbildungsvergütungen Schlimmeres verhindert
- Verteidigung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen
- Gaststättenmodernisierungsprogramm
- Abwehr eines bundeseinheitlichen Hygienebarometers
- Abwehr der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Hygienevorschriften unabhängig vom Schweregrad möglicher Verstöße
- Abwehr der Verlängerung von Veröffentlichungsfristen der Kontrollergebnisse auf zwei Jahre
- Rechtssichere Veröffentlichung von Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten mit dem §40 Abs. 1a LFGB
- Verbesserungen beim §40 LFGB erreicht: bauliche Mängel und Dokumentationsmängel – soweit keine Benachteiligung auf Lebensmittel – bleiben außen vor
- Verhinderung der ursprünglichen geplanten GEMA-Tarifreform
- Erhalt der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
- Leitfaden bei Betriebsführungen/Kassenführung
- Implementierung der Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ mit kostenfreier Blitzlichtberatung und weiterer Bausteine
- Durchsetzung eines Bayerischen Zentrums für Tourismus
- Einführung Praxis-Check bei neuen Gesetzesvorhaben und Auflagen
- Entfristung bei 70-Tage-Regelung
- Einrichtung Tourismusabteilung im Wirtschaftsministerium
- Reduzierung der Umsatzsteuer auf Beherbergungsdienstleistungen
- Verkürzung der Sperrzeit
- Abschaffung der Trinkgeldsteuer
- Lockerung der „Stillen-Tage-Regelung“
- Berücksichtigung des Tourismus im Landesentwicklungsprogramm
- Abwehr der Bettensteuer
- Einführung der 450-Euro-Minijob-Regelung
- Einführung der Faschingsferien
- Erhaltung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
- Abwehr der Hygieneampel
- Abwehr der Streichung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
- Wegfall der Preisauszeichnungspflicht in Hotelzimmern
- Wegfall W-Lan Störerhaftung
- Abwehr der Pflichtvorsorge für Beschäftigte im Außenbereich (Sonnenschutz)