elbstverständlich liegt es in unserem eigenen Interesse, großen Wert auf einen hygienisch einwandfreien Betrieb der Hotels und Restaurants unserer Mitglieder zu legen. Dafür brauchen wir aber keinen Internetpranger – die Qualität der deutschen Lebensmittel- und Hygienekontrollen ist auf einem vorbildlichen Niveau“, betont Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert.
Nach dem Verbraucherinformationsgesetz hat bereits heute jeder Verbraucher ein Recht auf Einsicht der letzten Kontrollberichte. Bei Internetveröffentlichungen von staatlicher Seite nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch gibt es vom Bundesverfassungsgericht klar festgelegte gesetzliche Hürden. So dürfen Veröffentlichungen erst ab einem zu erwartenden Bußgeld von 350 Euro erfolgen, wobei bauliche Mängel und Dokumentationsmängel außen vor bleiben. Zudem gilt eine Löschfrist von sechs Monaten. Die veröffentlichende Behörde muss darüber hinaus unverzüglich kommunizieren, sobald ein veröffentlichter Mangel behoben ist.
Über die nicht-staatlich organisierte Internetplattform Topf Secret werden diese Hürden gegenüber dem Gedanken des Bundesverfassungsgerichts und dem Gesetzgeber ausgehebelt. Mittlerweile haben zahlreiche Verwaltungsgerichte erste Entscheidungen getroffen und bestärken die erheblichen rechtlichen Zweifel an der Internetplattform.
Neben der noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung, handelt auch die Politik in einigen Ländern im Sinne der verfassungsrechtlichen Anforderungen. Mit dem Saarland und Schleswig-Holstein haben sich bereits die ersten beiden Länder entschieden, Anfragen des Online-Portals nur noch inhaltlich und nicht mehr durch die Herausgabe der detaillierten Prüfergebnisse zu beantworten. Konkret heißt das, dass der Verbraucher eine mündliche Auskunft erhält oder Akteneinsicht vor Ort in der zuständigen Behörde nehmen kann. Schleswig-Holstein plant eine „analoge Pottkieker-Lösung“, bei der Verbraucher den jeweils letzten Kontrollbericht direkt im entsprechenden Betrieb einsehen können. Das Bezirksamt Spandau in Berlin verweigert die Herausgabe der Berichte gänzlich, da sie hierin einen Rechtsmissbrauch sieht. Jetzt ist es an der bayerischen Politik, sich an den existierenden Vorbildern zu orientieren.