as Team muss an seinen Betrieb gebunden sein und sich mit seinem Arbeitgeber identifizieren, um nach der Zeit des Lockdowns wieder gemeinsam durchzustarten.
Hierfür loht es sich, als Arbeitgeber kreativ zu werden. Einige praktische Anregungen sind im untenstehenden Kasten zusammengefasst.
ZERTIFIZIERUNG ALS „TOP AUSBILDUNGSBETRIEB“
Hans Schneider, Geschäftsführer im Hotel Riesengebirge in Neuhof an der Zenn, kann aus eigener Erfahrung berichten, dass sich die Zertifizierung zum „TOP Ausbildungsbetrieb“ lohnt. „Schüler, Eltern und Lehrer wollen wissen, welche Hotels und Gastronomiebetriebe eine gute Ausbildung vermitteln“, betont der erfahrene Hotelier. „Das leistet eine glaubwürdige Zertifizierung, die gute Ausbildungsbetriebe sichtbar macht. Fakt ist, nur zertifizierte Betriebe haben in Zukunft noch Chancen, gute Auszubildende zu bekommen. Wie es geht, erfahren Interessierte im Internet unter www.topausbildung.de.“
Auch DEHOGA Bayern-Vizepräsident Andreas Brunner spricht sich für die Zertifizierung als „TOP-Ausbildungsbetrieb“ aus: „Unsere Auszubildenden sind unsere Zukunft. Deshalb kümmert Euch um sie“, lautet sein eindringliches Credo an die Branche. „Ausbildungsinhalte, die Sie jetzt im Betrieb nicht vermitteln dürfen, sollten übergangsweise über Lernplattformen, wie zum Beispiel www.AzubiWeb.de oder über die DEHOGA-Lernvideos (siehe Beitrag auf Seite 42) angeboten werden. Buchen Sie für wenig Geld Azubiweb und stellen Sie gegebenenfalls leihweise Laptops zur Verfügung. Zudem empfiehlt es sich, einen Raum anzumieten, in dem zwei Auszubildende konzentriert lernen können.“
WEITERBILDUNG FÖRDERN UND AB 1. JULI 2021 DAVON PROFITIEREN
„Kurzarbeit ist Weiterbildungszeit“, so Vizepräsident Brunner, der das Natur- und Wellness Hotel Brunner Hof betreibt: „Jetzt haben Sie Zeit, mit dem Arbeitgeberservice Ihres Arbeitsamtes die Förderung der Weiterbildungskosten des neuen Qualifizierungschancengesetzes für Ihre Mitarbeiter zu klären. Weiterbildung ist während und außerhalb von Kurzarbeit möglich. Neben der Bindung der Mitarbeiter an das eigene Haus liegt ein weiterer Vorteil darin, dass Sie mit einer jetzt begonnenen Weiterbildung ab 1. Juli 2021, wenn die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeitergeld auf 50 Prozent reduziert wird, trotzdem die gesamten 100 Prozent zurückerhalten.“
Hans Schneider, Vorsitzender Berufsbildung DEHOGA Bayern und Bund ergänzt: „Die Erde wird sich weiterdrehen und wir werden unsere Betriebe in absehbarer Zeit wieder normal betreiben können. Jetzt haben wir Zeit, die Zertifizierung als ‚TOP-Ausbildungsbetrieb‘ umzusetzen. Wenn es wieder weiter geht, haben wir erst einmal Wichtigeres zu tun. Eines ist klar: Mit einem guten Team im Rücken und dem Zertifikat als ‚TOP-Ausbildungsbetrieb‘ – als Aushängeschild für Ausbildungsqualität und erfolgreiche Azubigewinnung – lässt es sich hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.“