Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern, sieht das Programm als eine Initialzündung, die es den Wirten erlaubt, in die Zukunft ihres Betriebs zu investieren.
„Es geht um die kleinen Wirtschaften, die einerseits für die Bedeutung einer Gemeinde unendlich wichtig sind, andererseits um den Erhalt der Einzigartigkeit Bayerns. Was macht das Tourismusland Bayern unterscheidbar? Es sind die zahlreichen, vielfältigen Familienbetriebe“, so Geppert.
Aufgrund anhaltend niedriger Jahresumsätze sei es vielen Gastwirtinnen und Gastwirten schlichtweg nicht möglich, größere Summen für Modernisierungsmaßnahmen auszugeben. Darüber hinaus habe bislang neben der gewerblichen Wirtschaftsförderung, die auf einen Primäreffekt abzielt, und den Möglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung im gastgewerblichen Bereich eine Förderlücke bestanden. „Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm wird diese endlich geschlossen“, ist Geppert überzeugt. Gleichwohl gibt es zu bedenken, dass diese Maßnahme nicht ausreiche, um die bayerische Wirtshauskultur flächendeckend zu erhalten. „Aber sie ist ein erster konkreter Schritt.“ Als Initiator des Programms hat der DEHOGA Bayern einen, so Geppert, „zähen und harten Weg“ zurückgelegt, um eine Ausgestaltung im Sinne der vielen förderwürdigen Klein- und Kleinstbetriebe zu erreichen.
Fördermittel beantragen können Betreiber und Verpächter bestehender Wirtshäuser, die außerhalb von Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner liegen und deren durchschnittlicher Nettojahresumsatz in den vergangenen drei Jahren nicht mehr als eine Million Euro betragen hat. Von der Förderung ausgeschlossen sind ferner Franchisebetriebe oder Betriebe mit einem systemgastronomischen Konzept sowie Betriebe, die mit der Durchführung der Maßnahme bereits begonnen haben. Gefördert werden Umbau und Erweiterungsmaßnahmen sowie General- und Teilsanierungsmaßnahmen und sonstige Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe.
Die Fördersätze betragen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Gaststätten mit einem durchschnittlichen Nettojahresumsatz bis zu 500.000 Euro; bei einem durchschnittlichen Nettojahresumsatz von mehr als 500.000 Euro sind es bis zu 30 Prozent. Der maximale Zuschuss pro Unternehmen liegt bei 200.000 Euro. Bemerkenswert: Aufgrund der hohen Resonanz ist das Antragskontingent im ersten Förderaufruf bereits ausgeschöpft und das Antragsportal daher geschlossen worden. Nach Auswertung der tatsächlichen Antragssummen wird in den nächsten Wochen mit dem verbleibenden Mittelvolumen möglichst zeitnah ein zweiter Förderaufruf gestartet.
„Die Einführung des Gaststättenmodernisierungsprogramms zeigt, dass unser Verband in seiner Gemeinschaft etwas erreichen kann“, zeigt sich Geppert zufrieden. „Durch das Schließen der Förderlücke hat die bayerische Politik ein klares Bekenntnis abgelegt, dass das Dorfwirtshaus genauso relevant und wichtig ist wie ein Grandhotel oder ein DAX-Unternehmen.“
Informationen zu diesem Programm und weiteren Investitionsförderprogrammen unter www.wirtshauskultur.bayern