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as ist bei der Übergabe eines Betriebs von der älteren zur jüngeren Generation zu beachten? Der Aufbau eines Betriebes ist durch Mut, Visionen und Hartnäckigkeit geprägt. Geht es nun an die Übertragung an die jüngere Generation, verschließen sich viele dieser Aufgabe. Dabei handelt es sich um eine besondere Verantwortung, dem beziehungsweise den Nachkommen die richtigen Weichen zu stellen – nicht zuletzt zur Sicherung des eigenen Lebenswerks und der Existenz der Folgegenerationen.
Bei der Übertragung eines Unternehmens ist eine Vielzahl von Regelungen zu beachten, die sowohl das Gesellschafts-, Erb- sowie das Steuerrecht betreffen. Dabei handelt es sich um eine sowohl fachliche als auch menschliche Herausforderung in gleichem Maße. Daher sollte ein Unternehmen nicht auf vorgegebene Standardregularien zurückgreifen, sondern maßgeschneiderter Lösungen mit dem zuständigen Rechtsanwalt ausarbeite
Bei der Gestaltung eines Regelwerks ist darauf zu achten, dass neben der juristischen Wirksamkeit auch die Bedürfnisse der Personen und ihrer individuellen Lebensumstände beachtet werden. Bereits vor dem Ausscheiden der aktuellen Geschäftsführung kann es sinnvoll sein, einen Nachfolger – sei es aus der Familie oder einen externen Dritten – aufzunehmen. Dabei sollten klassische Konfliktsituationen erkannt und bereits zu Lebzeiten eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten erarbeitet werden. Doch was passiert, wenn es zwischen zwei Nachfolgern, die gleichberechtigt sind, zu Meinungsverschieden kommt? Für diesen Fall muss eine „Selbstblockade“ durch ein Stimmenpatt unbedingt vermieden werden. Bestehende Gesellschaftsverträge sollten ebenfalls überprüft und angepasst werden, um die gewünschte Übertragung zu ermöglichen, sodass die Nachfolge nicht ins Leere läuft
Die Kanzlei Cramer Bender Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist Kompetenz-Partner des DEHOGA Bayern und steht Mitgliedsunternehmen als lösungsorientierter Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen und Problemen zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.cramerbender.de.
RA Dr. Matthias Bender LL.M.,
Kanzlei Cramer Bender Rechtsanwälte