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ibt es in Ihrem Unternehmen schon eine Meldestelle für Whistleblower? In diesem Beitrag erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz.
Worum geht es genau? Unternehmen ab 50 Mitarbeiter sind gesetzlich verpflichtet, eine Meldestelle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Als Hinweisgeber gelten Mitarbeiter aber auch Dritte, wie etwa Vertragspartner, die ernsthafte Anhaltspunkte nennen, dass ein Unternehmen oder einzelne Personen des Unternehmens gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Die kostenfreie Lösung für DEHOGA Bayern-Mitglieder
In Zusammenarbeit mit Mutschmiede Germany hat der DEHOGA Bayern eine kostenfreie Hinweisgeberschutzstelle für seine Mitglieder eingerichtet, mit der Mitarbeiter vertraulich und anonym Hinweise geben können. Dazu müssen die Betriebe lediglich ihre Mitarbeiter über dieses Angebot informieren und die entsprechenden Kontaktdaten hinterlegen. Die Mutschmiede informiert anschließend die Geschäftsführung über die Hinweise und ermöglicht schnelle Reaktionen.
Über Mutschmiede Germany: Mutschmiede ist ein Netzwerk international tätiger Experten, die Beratung in den Bereichen privater und beruflicher Belastungen anbieten. Die Meldestelle sorgt für Deeskalation und schützt die Perspektiven sowohl der Hinweisgeber als auch der Unternehmen.
Weiterführende Informationen zu dem kostenfreien Angebot für DEHOGA Bayern-Mitglieder