ie Menschen im ländlichen Raum erwarten gleichwertige Lebensbedingungen und eine hohe Lebensqualität mit einer funktionierenden Grundversorgung in ihrem Lebensumfeld. Darauf sind besonders ältere Menschen und Menschen ohne eigenes Auto, aber auch Familien dringend angewiesen. Um die Dörfer lebendig und attraktiv zu halten, ist ferner ein ausreichendes Angebot an Gütern der Grundversorgung sowie Dienstleistungen von hoher Bedeutung. Dieses Ziel ist Bestandteil aller Dorferneuerungen, in denen mit Investitionen in Kleinstunternehmen die tägliche und wöchentliche sowie unregelmäßige Nahversorgung in Gemeinden und ihren Dörfern verbessert werden können.
Was kann gefördert werden?
Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs. Dazu zählen alle bestehenden und neuen Kleinstunternehmen, die täglich bis wöchentlich nachgefragt werden, wie Bäckerei, Metzgerei, Dorfladen oder Pflegedienstleistungen. Gefördert werden können Investitionen, die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen.
Gastwirtschaften. Gefördert werden Investitionen in die Verbesserung der Qualität der Gastwirtschaft. Von der Sanierung des Gebäudes über die Modernisierung des Innenraums bis hin zu Sanierungen der Sanitäranlagen.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Dann kann eine Förderung von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Bei Vorhaben zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs, die zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen, beträgt die Förderung sogar bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann höchstens 200.000 Euro betragen. Für die geplanten Ausgaben sind Angebote einzuholen und je nach Höhe ist das entsprechende Vergabeverfahren zu wählen.
Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für eine Dorferneuerung ist ein Antrag der Gemeinde und die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung. Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt werden; ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.
Antragstellung und ausführliche Informationen
Es wird dringend empfohlen, das geplante Vorhaben bereits vor der Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung grundsätzlich vorzubesprechen. Dabei wird unter anderem geklärt, ob der Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen gegeben ist. Ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen zur Förderung von Kleinstunternehmen finden sich im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/dorferneuerung/aemter.
Der Weg zum Erfolg
- Anfrage beim Amt für Ländliche Entwicklung
- Beratung durch das Amt für Ländliche Entwicklung
- Antragstellung beim Amt für Ländliche Entwicklung
- Genehmigung der Maßnahme durch das Amt für Ländliche Entwicklung
- Ausführung der Maßnahme durch den Antragsteller
- Vorlage der Rechnungen und Belege durch den Antragsteller beim Amt für Ländliche Entwicklung
- Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Amt für Ländliche Entwicklung
- Auszahlung der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung
Weitere Informationen und Beratung unter www.stmelf.bayern.de/landentwicklung