Das Gastgewerbe trägt maßgeblich zur Lebensqualität und Standortattraktivität bei. Seine Bedeutung speist sich nicht nur aus Wirtschaftskraft und Dynamik, es leistet auch wertvolle Beiträge zum sozialen Zusammenhalt. Gastgewerbliche Betriebe sind Orte der Begegnung, des Austausches und der Unterhaltung, sie zählen zu den wichtigsten sozialen Institutionen einer Ortsgemeinschaft. Zudem ist das Vorhandensein eines Restaurants für mehr als ein Drittel der Menschen bei ihrer Wohnortentscheidung wichtig oder sehr wichtig.
„Den Großteil unserer Lebensqualität erleben wir im Gastgewerbe. Die Hochzeitsfeier, der gemütliche Abend im Wirtshaus, der Urlaub im Wellnesshotel und unzählige schöne Lebenstage mehr. Wenn das bleiben soll, dann muss sich wirtschaftspolitisch einiges zum Guten verändern.“
Thomas Förster, 1. VizepräsidentGastgewerbe beflügelt den regionalen Tourismus
Ohne attraktives Angebot an Hotellerie und Gastronomie fehlt die Basis für eine erfolgreiche touristische Vermarktung, von der auch Handel, Handwerk und viele weitere örtliche Dienstleister profitieren. Und von allen Investitionen in den Tourismus, allen voran in die tourismusrelevante Infrastruktur wie z.B. Fahrradwege, profitiert in erster Linie die ortsansässige Bevölkerung.
„Nicht nur in Unterfranken sind Wirtshäuser der letzte verbliebene Mittelpunkt dörflichen Lebens. Die zunehmende Bürokratie- und Gesetzesflut fördert deren Untergang. Ich erwarte von allen Kommunalpolitikern, dem Wirtshaussterben mit allen Mitteln aktiv entgegen zu treten und zielgerichtet auf die Regierung in Berlin einzuwirken.“
Heinz Stempfle, Bezirksvorsitzender UnterfrankenGastgewerbe sichter Arbeits- und Ausbildungsplätze in allen Regionen
Das Gastgewerbe ist ein wichtiger Stabilisierungsfaktor der regionalen Wirtschaft, da es sehr viele Güter und Dienstleistungen regional in anderen Branchen einkauft. Zudem hat es eine wichtige regionalpolitische Ausgleichsfunktion, denn es trägt überdurchschnittlich zur Beschäftigung in dünn besiedelten ländlichen Regionen bei.
„Dort zu arbeiten, wo andere feiern, empfinde ich als Gottesgeschenk.“
Johann Britsch, Bezirksvorsitzender Schwaben„Mit 10 000 engagierten Auszubildenden lernt jeder 10. Auszubildende Bayerns bei uns - und das in jedem Winkel Bayern.“
Hans Schneider, Vorsitzender BerufsbildungsausschussGastgewerbe sichert die Struktur vor Ort
Hotel- und Gastronomiebetriebe sind absolut standorttreu. Sie beziehen ihre Produkte aus der Region, produzieren vor Ort, zahlen hier ihre Steuern und sind zwingend auf ortsansässige Handwerker und Dienstleister angewiesen. Soll das Verfassungsziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu fördern und zu sichern, erreicht werden, muss das Gastgewerbe gefördert werden – denn „wo die Wirtschaft stirbt, stirbt der Ort“.
„Das Wirtshaussterben kann man nur aufhalten, wenn familiengeführte Betriebe eine "Kleinunternehmerregelung" erhalten. Dafür sollten sich die Kommunen stark machen, denn die Gastronomie beflügelt den regionalen Tourismus und den Erhalt unserer Traditionen!“
Andrea Lugner, Bezirksvorsitzende OberfrankenStrukturwandel im Gastgewerbe
Eine allgemein wirtschaftlich positive Ausgangslage lenkt den Blick ab von weitreichenden strukturellen Veränderungen, die sich seit einigen Jahren abzeichnen und massive Auswirkungen auf den ländlichen Raum und damit die künftige Entwicklung vor Ort haben.
Die Zeiten ändern sich: Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat Bayern allein zwischen den Jahren 2006 und 2015 fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei des größten Gaststättenrückgangs in Deutschland. Aktuell besitzen 73 bayerische Gemeinden kein Wirtshaus mehr.
Mittlerweile hat das Wirtshaussterben ein Maß erreicht, bei dem Wissenschaftler davor warnen, dass es strukturpolitisch zu denken geben sollte. Denn neben vielen negativen Folgen für die Lebensqualität sowie die Wirtschaftskraft vor Ort, fehlt die Grundlage für die Leitökonomie Tourismus. Dieser ist jedoch oftmals die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse.
„Jährlich neue Tourismusrekorde lenken von den strukturellen Veränderungen ab, die massive Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben werden.“
Angela Inselkammer, PräsidentinHerausforderungen im Gastgewerbe
Der Branche geht es zwar insgesamt gut, aber vielen, vor allem kleinen Unternehmern geht es gleichzeitig so schlecht wie nie. Schaut man genauer hin, sind die Gewinner bei den Beherbergungsbetrieben Hotel Garnis, also Betriebe ohne Restaurant, und international agierende Hotelkonzerne. In der Gastronomie haben Systemgastronomen, Cafés und Event-Caterer die größten Zuwächse. Allesamt sehr wichtige Bereiche, die Frage ist nur, reicht das für das Wohlergehen der Gesellschaft?
Aus den Kostenstrukturen der profitierenden Unternehmen lässt sich ableiten, dass etwa ein Drittel des touristischen Nettoumsatzes direkt zu Einkommen wird. Den gesamten Restbetrag, der nicht direkt zu Einkommen wird, geben die direkten Profiteure für den Bezug von Vorleistungen aus. Dies sind immerhin beachtliche 20 Milliarden Euro im Jahr. Ein Teil davon wird nun wiederum zu Wertschöpfung bei den beteiligten Unternehmen und den dort Beschäftigten. Zusammengenommen addieren sich die Einkommen auf beiden Umsatzstufen auf knapp 16 Milliarden Euro, wobei gut 62 Prozent auf die 1. Umsatzstufe entfallen.
Jeder muss sich - auch die Gesellschaft - entscheiden, was er künftig will: überwiegend große Hotelketten im städtischen Umfeld bzw. Unterkunftsbetriebe ohne Verpflegungsmöglichkeiten? Essen verstärkt über Lieferdienste, Essen to go, Convenience aus dem Supermarkt bzw. Fast-Food-Betriebe entlang der Autobahnen? Oder ist auch die Sicherung familiengeführter und personalintensiver Individualhotellerie und -gastronomie im ländlichen Raum, die die Grundvoraussetzung für einen flächendeckenden Tourismus ist, erwünscht?
Ist letzteres gewollt, muss es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Unternehmern, Gesellschaft wie auch Politik geben. Neben individuellen Veränderungen der einzelnen Betriebe und eines Umdenkens in unser aller Köpfe, dahingehend, dass die Dienstleistung von Mensch zu Mensch etwas wert ist und dieser Wert auch höher honoriert werden muss, bedarf es eines branchenpolitischen Umfeldes, das auch inhabergeführten Klein- und Kleinstbetrieben ein wirtschaftlich rentables Handeln ermöglicht. Die Herausforderungen sind vielfältig und variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Immer mehr gesetzliche Reglementierungen und Belastungen schränken die unternehmerische Freiheit stärker ein: ein zu starres Arbeitszeitgesetz und fehlender fairer Wettbewerb, allen voran hinsichtlich gleicher Steuern für Essen sowie einer Gleichbehandlung mit Vereinen. Das führt insbesondere bei familiengeführten Betrieben zu rückläufigen Umsätzen, zum Leben auf Kosten der Substanz. Gleichzeitig steigt die persönliche Belastung, verstärkt durch zunehmende Bürokratie und Fachkräftemangel. Viele Betriebe funktionieren nur noch, weil die eigene Arbeitskraft nicht adäquat bewertet wird. So liegt der Unternehmerlohn in Schankwirtschaften bei unter fünf Euro pro Stunde und auf den gleichen Umsatz kommen in der Gastronomie sechs Mal mehr Beschäftigte als im Lebensmitteleinzelhandel. Diese Tatsache führt in der Nachfolgegeneration dazu, dass sich Kinder gegen eine Übernahme des elterlichen Betriebes entscheiden, was zu befürchten lässt, dass es in den nächsten Jahren zu einer noch weitreichenderen Marktbereinigung kommen wird.
„Die Dienstleistung von Mensch zu Mensch ist etwas Wert. Und dieser Wert sollte seitens der Gesellschaft höher honoriert werden.“
Jürgen Lochbihler, SchatzmeisterDorfgemeinschaftshäuser
Im Rahmen von Dorferneuerungen oder der Städtebauförderung werden zunehmend sogenannte Dorfgemeinschaftshäuser und Bürgerhäuser errichtet. Damit wird eine direkte Konkurrenz für bestehende Wirtshäuser staatlich gefördert. Dies lässt sich in Dörfern, in denen es kein Wirtshaus mehr gibt, einigermaßen nachvollziehen. Nicht mehr nachvollziehbar ist es, wenn es im Dorf noch ein Wirtshaus mit regelmäßigen Öffnungszeiten gibt und trotzdem Dorfgemeinschafts- bzw. Bürgerhäuser gefördert werden, die dann wiederum durch Vereine paragastronomisch betrieben werden.
„So gut gemeint die Idee von Kommunen auch sein mag, selbst Wirtshäuser mit öffentlichen Mitteln zu errichten und günstig zu verpachten, so katatstrophal ist das für die Wirtshauskultur: Jedes eingreifen in das Marktgeschehen schädigt und zerstört funktionierende Betriebe - und das in unmittelbarer Nachbarschaft.“
Rose Marie Wenzel, Bezirksvorsitzende NiederbayernVereinsfeste
Jedes Jahr finden zahlreiche Vereinsfeste statt, für die kein „besonderer Anlass“ gegeben ist und die nach § 12 Gaststättengesetz nicht genehmigt werden dürften. Die Häufung von Vereinsfesten speziell zu bestimmten Jahreszeiten und Wochenenden beeinträchtigt die Gastronomie vor Ort erheblich. Wer den Rückgang traditioneller Dorfgasthäuser beklagt, darf nicht das Problem wettbewerbsverzerrender Konkurrenz durch Vereinsfeste übersehen.
Gemeinden könnten die Zusammenarbeit örtlicher „Fest-Veranstalter” (z. B. Vereine, Feuerwehr) mit gewerblicher Gastronomie fördern. Zur Eindämmung der Festeflut schlägt der DEHOGA Bayern eine Begrenzung der Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz in Städten und Gemeinden vor. Die Anzahl der Gestattungen könnte in Anlehnung an die Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune gestaffelt werden.
„Vereine gehöhren zu Bayern wie die Luft zum Atmen. Doch wenn Vereine z.B. bei Festen als Wirtschaftsbetriebe auftreten, muss gleiches Recht für alle gelten.“
David Süß, Vorsitzender Fachabteilung Musik & Szene
Sharing Economy
Nicht nur in touristischen Hotspots wie München oder anderen beliebten Ferienregionen wächst mit steigenden Übernachtungszahlen auch der Markt professionell vermarkteter Ferienwohnungen und Privat-Appartements. Die bis 2010 eher sporadische Privatvermietung wird mehr und mehr zum Massentrend. Das weltweit größte Portal für die Vermittlung von Privatunterkünften ist Airbnb. Neuere Analysen belegen, dass hierbei ein wesentlicher Teil aus gewerblichen Angeboten besteht. Mit dem ursprünglichen Sharing-Gedanken haben diese Angebote nicht unbedingt zu tun, es handelt sich mittlerweile vielmehr um eine Shadow-Economy.
Aus Sicht des DEHOGA Bayern darf nicht sein, dass Hotels mit immer kostenintensiveren Auflagen zu Brandschutz, Hygiene, Sicherheit und Barrierefreiheit überzogen werden, und sich in deren Schatten ein davon fast völlig unbehelligter Markt unter dem Deckmantel der „Privatvermietung“ zum Konkurrenten aufschwingen kann. Zudem sehen sich Mieter, in deren Haus Wohnungen gewerblich untervermietet werden, oft Belästigungen ausgesetzt, auch ist die Verknappung von Wohnraum nicht nur in Ballungszentren kritisch zu betrachten.
„Der einstige Gedanke des Sharings führt für uns zu einer knallharten Wettbewerbsverzerrung. Von Sharing Economy kann schon lange keine Rede mehr sein - Schattenwirtschaft wäre die richitge Bezeichnung.“
Stefan Wild, Vorsitzender Fachbereich HotellerieSperrzeiten im Freien
Anwohnerschutz ist wichtig, aber auf das richtige Maß kommt es an. Die Sperrzeitenregelungen für die Außengastronomie werden durch kommunalrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit immissionsschutzrechtlichen Bundesvorschriften eingeschränkt und in der Regel auf 22 Uhr festgelegt. Sperrzeiten sollten daher in den Kommunen vor Ort so gestaltet sein, dass sie attraktive Innenstädte ermöglichen und nicht verhindern. Beispielhaft können hier die positiven Erfahrungen mit der Sperrzeitenregelung der Landeshauptstadt München genannt werden, die längere Öffnungszeiten vorsehen, damit Gastronomen auch weiterhin in ihren Betrieb investieren und Einwohnern wie Gästen attraktive Ausgehmöglichkeiten anbieten können.
„Es ist sinnlos, die Sperrzeiten-Regelungen für die Außengastronomie flächendeckend einheitlich zu beschränken. Es muss möglich sein auf die Gegebenheiten vor Ort einzugehen - München zeigt, dass es funktioniert! Längere Öffnungszeiten im Freien sind ein Zugewinn für Wirte und Bürger.“
Monika Poschenrieder, Vorsitzende Fachbereich GastronomieGebühren und Steuern
Gebühren sollen den Verwaltungsaufwand decken, der einer Kommune bei der Bearbeitung von Anträgen entsteht. Dies gilt unter anderem für Konzessionsgebühren, die bei einer Beantragung einer Konzession entstehen, aber auch bei einer Betriebsübergabe, wenn sich der Betreiber ändert. Konzessionsgebühren fallen grundsätzlich, wenn eine Gaststätte von mehreren Personen gleichzeitig betrieben wird, für jede Einzelperson an. Das hat zur Folge, dass bei den Gesellschaften bürgerlichen Rechtes, wenn diese z. B. aus mehreren Geschwistern und/oder Eltern bestehen, für jeden Gesellschafter eine eigene Konzession zu beantragen und zu erteilen ist. Dies führt dazu, dass jedes Mal eine Gebühr für jeden Gesellschafter anfällt.
Gebühren sollen den Verwaltungsaufwand decken, der einer Kommune bei der Bearbeitung von Anträgen entsteht. Dies gilt unter anderem für Konzessionsgebühren, die bei einer Beantragung einer Konzession entstehen, aber auch bei einer Betriebsübergabe, wenn sich der Betreiber ändert. Konzessionsgebühren fallen grundsätzlich, wenn eine Gaststätte von mehreren Personen gleichzeitig betrieben wird, für jede Einzelperson an. Das hat zur Folge, dass bei den Gesellschaften bürgerlichen Rechtes, wenn diese z. B. aus mehreren Geschwistern und/oder Eltern bestehen, für jeden Gesellschafter eine eigene Konzession zu beantragen und zu erteilen ist. Dies führt dazu, dass jedes Mal eine Gebühr für jeden Gesellschafter anfällt.
Gebühren sollen den Verwaltungsaufwand decken, der einer Kommune bei der Bearbeitung von Anträgen entsteht. Dies gilt unter anderem für Konzessionsgebühren, die bei einer Beantragung einer Konzession entstehen, aber auch bei einer Betriebsübergabe, wenn sich der Betreiber ändert. Konzessionsgebühren fallen grundsätzlich, wenn eine Gaststätte von mehreren Personen gleichzeitig betrieben wird, für jede Einzelperson an. Das hat zur Folge, dass bei den Gesellschaften bürgerlichen Rechtes, wenn diese z. B. aus mehreren Geschwistern und/oder Eltern bestehen, für jeden Gesellschafter eine eigene Konzession zu beantragen und zu erteilen ist. Dies führt dazu, dass jedes Mal eine Gebühr für jeden Gesellschafter anfällt.
Nicht mehr nachvollziehbar wird es, wenn für einen bereits konzessionierten Betrieb für die Teilnahme an einer erlaubnisbedürftigen Sonderveranstaltung, wie z. B. einem Getränke- und Essensstand auf einem Straßenfest oder Christkindlmarkt neue Anträge nötig sind. Hierfür wird dann von jedem Einzelnen wieder die Gestattung nach § 12 gefordert, wobei auch in diesen Fällen jeder einzelne Gesellschafter gleichlautende Gestattungsanträge stellen und bezahlen muss. Maßvolle und realistische Gebühren helfen insbesondere Betrieben in der wirtschaftlich schwierigen Anfangsphase und sichern langfristig deren Existenz. Gleiches gilt bei weiteren Gebühren. So ist beispielsweise eine Gastronomie ohne Außenbewirtschaftung für Gäste kaum mehr vorstellbar und für Gastronomen oft wirtschaftlich nicht zu stemmen.
Die meisten Gastronomen sind hierbei auf die Nutzung kommunaler Flächen angewiesen, für die sie Gebühren entrichten müssen. Die Kommunen sind daher aufgefordert, sich über eine Abschaffung oder zumindest deutliche Reduzierung Gedanken zu machen. Denn Innenstädte werden durch Außengastronomie nicht belastet, sondern belebt und touristisch aufgewertet. Darüber hinaus schlägt der DEHOGA Bayern eine Vereinheitlichung der Gebühren auf Ebene der Landratsämter vor.
„Von niedrigeren Gebühren profitieren alle Seiten: Gäste, Unternehmer und Kommunen.“
Kai Tiemer, Vorsitzender Fachabteilung Kur- und BäderwesenVerwaltungshandeln
Gastronomen sehen sich immer wieder mit notwendigen Veränderungen konfrontiert, in Form der Neuausrichtung oder Erweiterung des Betriebes oder bei individuellen Gästeveranstaltungen. Egal, ob es um die Konzession, Umbauten oder schlicht eine veranstaltungsbezogene Sperrzeitverkürzung geht, die bürokratischen Anforderungen, die Gebührenfestsetzung, vor allem aber die Bearbeitungsdauer werden regelmäßig als Hürde bei der Ausübung des Betriebes empfunden. Kommunen können mit einer genehmigungsfreundlicheren Handhabung die Rahmenbedingungen für Gastronomen deutlich erleichtern.
„Kommunen, die unternehmerfreundlich agieren, nutzen in erster Linie sich selbst.“
Jutta Griess, Bezirksvorsitzende OberbayernMitarbeiterwohnungen
Es gilt, gemeinschaftliche Konzepte seitens der Gemeinden, Landkreise und Städte zu entwickeln, um bezahlbaren Wohnraum in Stadt und Umland zu gewährleisten. Dabei müssen Fragen nach den richtigen kommunalen Steuerungsmethoden beantwortet werden, sowie Anreize geschaffen werden, wie beispielsweise Fördertöpfe für den sozialen Wohnungsbau, die finanzielle Unterstützung des Umlands durch die Städte, Wohnprogramme kommunaler Einrichtungen für Auszubildende oder Wohnungsmobilisierung.
Wohnungen könnten zudem durch die Aktivierung bestehender Flächen errichtet werden. Beispielsweise durch die Überbauung von Parkplätzen oder P&R-Anlagen. Eine Kooperation mit personalintensiven Branchen wie Gesundheit und Pflege ist sinnvoll und denkbar.
„Fachkräfte. und Wohnraummangel - Das sind die Beherrschenden Branchenthemen unserer Zeit, die stark zusammenhängen. Lösungen kann die Branche nur im Schulterschluss mit Kommunen und Politik erzielen.“
Christian Schottenhamel, Kreisvorsitzender MünchenGestaltungsrichtlinien
Das Ziel von Kommunen, ein einheitliches Stadtbild sicherzustellen, ist nachvollziehbar. Vorgaben für Gastronomen, wie Mobiliar oder Sonnenschirme auszusehen haben, schießen jedoch oftmals über das Ziel hinaus. Innenstädte werden gerade durch unterschiedliche Lokale mit individuellem Flair attraktiv, in denen verschiedene Angebote für unterschiedliches Gästeklientel angeboten werden. Gastronomen haben daher ein berechtigtes Interesse, sich am Markt zu positionieren und von ihren Mitbewerbern abzuheben. Zudem ist der erzwungene Austausch von intaktem Mobiliar weder wirtschaftlich, noch nachhaltig.
„Im Rahmen von Gestaltungsrichtlinien muss auch Platz für die individuelle Außendarstellung der Gastronomie sein.“
Dieter Gallus, Bezirksvorsitzender MittelfrankenStellplatzvorgaben
Nach Landesbauordnung und entsprechenden Verwaltungsvorschriften sind je nach Nutzung eines Gebäudes die notwendigen Stellplätze bereit zu stellen. Insbesondere Gastronomen mit regem Publikumsverkehr und Innenstadtlage stellen die oft gar nicht verfügbaren Stellplätze vor große, auch finanzielle Herausforderungen. Kommunen können ihre Gastronomen durch großzügige Befreiungen und Festsetzung maßvoller Ablösesummen tatkräftig unterstützen.
„Die Kommunalpolitik sollte mehr Feingefühl für die privat geführte Gastronomie im innenstädtischen Bereich entwickeln, um das Gaststättensterben aufzuhalten.“
Ralf Barthelmes, Schriftführer des PräsidiumsÖffentlicher Personennahverkehr
Mobilitätskonzepte bezüglich des Ausbau des ÖPNV sollten zeitnah entwickelt werden, um die wechselseitigen Anbindungen zu verbessern..
„Wenn der öffentliche Personennahverkehr im ländlichen Raum nicht massiv ausgebaut wird, wird es für die dort ansässigen Betriebe noch schwerer, Auszubildende zu finden. So wird die Landflucht begünstigt und weiter steigen!“
Hans-Jürgen Nägerl, Bezirksvorsitzender OberpfalzDigitale Infrastruktur
Das Beherbergungsgewerbe ist die am stärksten digitalisierteste Branche Deutschlands. Es gilt, den flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur weiter voranzubringen. Soweit wie möglich muss der Ausbau privatwirtschaftlich und marktgetrieben erfolgen. Dabei sollten die Telekommunikationsunternehmen im Rahmen territorialer Konzessionierungen wirksamer zur Erschließung dünn besiedelter Gebiete verpflichtet werden. Wo mittelfristig keine marktgesteuerte Erschließung möglich ist, sollten regionale Initiativen zum Breitbandausbau aus Landkreisen, Kommunen und der regionalen Wirtschaft durch zusätzliche Mittel von Bund und Ländern gezielt gefördert werden.
„Im Gastgewerbe ergeben sich große Chancen druch die Digitalisierung, insbesondere für kleine Betriebe auf dem Land - Voraussetzung dafür ist aber die Verfügbarkeit und der Ausbau der entsprechenden Breitbandinfrastruktur.“
Andreas Brunner, 2. VizepräsidentTourismusmarketing
Ein Gast kennt keine kommunalen Grenzen. Aus diesem Grund sind Vernetzungen von Gemeinden, Landkreisen und Städten empfehlenswert, um Tourismusmarketing konsequent aus Sicht des Gastes, also entlang seiner „Customer Journey“, betreiben zu können. Gehört das sprichwörtliche „Kirchturmdenken“ mittlerweile oft bereits der Vergangenheit an, müssen nunmehr konsequent die nächsten Schritte hin zu einer touristischen Gesamtstrategie gegangen werden. Erfolgversprechend sind Kooperationen, die über Gemeindeund Landkreisgrenzen hinausgehen sowie eine bessere Einbindung touristischer Partner und Leistungsträger. Hiervon profitieren werden letzten Endes alle Beteiligten: Gäste wie auch Destinationen.
„Gleiche Bedingungen für ländliche und urbane Räume - eine Maßnahme zur Angleichung wäre eine touristische Gesamtstrategie, die über Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinausgeht. Diese garantiert den Wirten in der Peripherie Chancengleichheit sowie den Gästen ein in sich stimmiges Destinationserlebnis.“
Muk Röhrl, Sprecher Forum Junge GastgeberWeitere Branchenpolitische Positionen des DEHOGA Bayern finden Sie unter www.dehoga-bayern.de/aktuelles/positionen