eit vielen Jahren gibt es Zuschüsse bei dorfgerechten Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden.
Hier ist ein Fördersatz von bis zu 35 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro je Gebäude möglich. Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Bauwerken liegt der Fördersatz sogar bei bis zu 60 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro je Gebäude. Gefördert werden kann auchdie dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen mit bis zu 30 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro je Anwesen.
Zudem gibt es seit 2017 eine attraktive Fördermöglichkeit für Dorfwirtshäuser als Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Kleinstunternehmen bedeutet dabei, dass das Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitarbeitskräfte) und einen Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro haben muss. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Es gelten die Regelungen zu Deminimis-Beihilfen (Gewerbe).
Wo ein Förderbedarf besteht, sollte möglichst frühzeitig der Kontakt mit dem jeweils zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung (http://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/aemter/index.php) aufgenommen werden. Dort wird geprüft, ob bereits eine Dorferneuerung läuft oder ob zur Ermöglichung der Förderung in Abstimmung mit der Gemeinde eine (einfache) Dorferneuerung eingeleitet werden könnte. Eine Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen durchgeführt werden; ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben. Der Gesamtzuwendungsbedarf einer Dorferneuerung muss mindestens 25.000 Euro betragen.
Weitere Informationen unter https://www.landentwicklung.bayern.de