ie vom DEHOGA Bayern initiierte und vom Wirtschaftsministerium geförderte Kampagne „Zukunft für das Bayerische Gastgewerbe“ wurde 2018 ins Leben gerufen.
Essentieller Bestandteil davon ist die sogenannte Blitzlichtberatung, die ursprünglich auf ein Jahr begrenzt war. Mit 504 erbrachten Beratungen war die Blitzlicht-Analyse ein voller Erfolg, der das bayerische Wirtschaftsministerium vom Beratungsbedarf von Hoteliers und Gastronomen überzeugt hat.
Hintergrund zur Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ ist das vor allem im ländlichen Raum vermehrt auftretende Wirtshaussterben. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts hat Bayern zwischen den Jahren 2006 und 2015 fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei des größten Gaststättenrückgangs in Deutschland. Bereits jetzt besitzen etwa 73 bayerische Gemeinden und etwa 500 Orte kein Wirtshaus – und damit auch kein soziokulturelles Zentrum mehr. Zudem fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die Leitökonomie Tourismus, die oftmals die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Erreichung des Verfassungsziels der Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns ist.
Die Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ und insbesondere die Blitzlichtberatung erweist sich als wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten im ländlichen Raum und somit für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur.
Kriterien zur Förderberechtigung
Anmeldeberechtigt für die Förderung sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Bei der Blitzlichtberatung können sich konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung sowie Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten anmelden. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag beziehungsweise Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein.
Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich. Betriebe, die die genannten Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 600 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern beziehungsweise 800 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen.
Umfang der Leistungen
Die Beratung soll den Gastgebern Bayerns helfen, Potenziale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebs aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein. Die Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation, bei der auch nur diese bewertet werden kann. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des „Blitzlichts“. Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein. Gefragt ist Offenheit für Veränderungen. Nachdem es Ziel ist, Betrieben zu helfen, werden neben den Stärken des Betriebs auch schonungslos die Schwächen aufgezeigt. Nur wer diese kennt und bereit ist, daran im Nachgang etwas zu ändern, wird von der Beratung profitieren.
Ablauf der Beratung
Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme des Betriebs handelt, findet die Beratung immer vor Ort in der zu beratenden Gaststätte oder Unterkunft statt. An der Blitzlichtberatung nimmt immer der Unternehmer selbst beziehungsweise sein Geschäftsführer und ein Berater teil, der sich viel Zeit nimmt, um die Beratung in Ruhe durchzuführen. Eine Vertretung des Unternehmers beziehungsweise seines Geschäftsführers ist hierbei nicht möglich. Ein „Blitzlicht“ umfasst die Beratungstätigkeit im Betrieb mit anschließendem Kurzbericht und darf maximal einen halben Tag nicht überschreiten, wobei der Besuch des Betriebs mit circa zwei bis drei Stunden veranschlagt wird. Die Blitzlichtberatung findet nach individueller Terminabsprache statt.
Kosten der Beratung
Für den förderfähigen Unternehmer ist die Blitzlichtberatung kostenfrei. Die Kosten trägt zu 90 Prozent das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die restlichen 10 Prozent übernimmt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaats Bayern.
Anmeldung zur Beratung
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung ist ganz einfach: Sie erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage https://www.wirtshauskultur.bayern/. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden.