ie kostenfreie Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme zur Potenzial- und Schwachstellenanalyse von klein- und mittelständischen Unternehmen des Gastgewerbes mit Sitz in Bayern.
Voraussetzungen für die Beratung
Gefragt ist Offenheit für Veränderungen. Nachdem es Ziel ist, Betrieben zu helfen, werden neben den Stärken des Betriebes auch „schonungslos“ die Schwächen aufgezeigt. Nur wer diese kennt und bereit ist, daran im Nachgang etwas zu ändern, wird von der Beratung profitieren.
Wer ist förderberechtigt?
Anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt.
Zusätzliche Kriterien
Bei der Blitzlichtberatung können sich konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung sowie Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten anmelden. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis- Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag beziehungsweise Subventionswert von 200.000 Euro – bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren – nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.
Beratung auch ohne Förderberechtigung
Nicht förderfähige DEHOGA-Mitgliedsbetriebe können sich für einen Unkostenbeitrag in Höhe von 600 Euro (inkl. MwSt., zzgl. Reisekosten) zur Blitzlicht-Beratung anmelden. Nicht-Mitglieder zahlen 800 Euro (inkl. MwSt., zzgl. Reisekosten).
Einfach online anmelden
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung, die bis Ende 2020 erfolgt sein muss, ist ganz einfach: Anmeldetool auf der Website www.wirtshauskultur.bayern/blitzlichtberatung öffnen, alle erforderlichen Daten angeben, das Antragsformular ausdrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben lassen, mit einem Stempel versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurücksenden.