a ab Januar 2023 das Verpackungsgesetz erweitert wird und so zusätzlich neben Einwegbehältern auch Mehrweggeschirr für Fast Food- und To-Go-Essen in der Gastronomie angeboten werden muss, ist es jetzt wichtig, sich mit dem Thema zu befassen. Der DEHOGA Bayern informiert seit dem Jahr 2020 über die Mehrweg-Regelung und steht Mitgliedern und Kommunen bei Fragen zur Seite. Umfassende Informationen bietet der Verband unter untenstehendem QR-Code an.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN IN ZWEI SCHRITTEN
Seit dem 3. Juli 2021 ist in der ganzen EU bereits die Produktion und der Handel mit Wegwerfprodukten aus Kunststoff, wie Einweggeschirr, To-Go-Becher und Fast- Food-Verpackungen aus Styropor, Trinkhalme, Rühr- und Wattestäbchen und Luftballonhalter verboten. Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Einweggeschirr und -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen oder diese aus Pappe, die zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen beziehungsweise mit Kunststoff überzogen sind.
Im zweiten Schritt werden ab 1. Januar 2023 Caterer, Lieferdienste und Restaurants EU-weit verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Aber natürlich darf auch jeder umweltbewusste Gastronom seinen Gästen in einem kleinen Betrieb ein Mehrwegsystem anbieten.
WAS BEDEUTET DIES FÜR DIE GASTGEBER?
Für Gastronomiebetriebe, die größer als 80 Quadratmeter sind und mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen, bedeutet dies, dass sie ab Januar 2023 ihren Kunden Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern zum Mitnehmen und Bestellen anbieten müssen. Diese Alternative darf nicht teurer als Einwegverpackungen sein. Bitte befassen Sie sich im Rahmen Ihrer Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Betriebs bestenfalls jetzt schon mit der Anschaffung eines Mehrwegsystems, denn die Zeit läuft. Es gibt für jeden Gastronomen das passende System mit Pfand oder als Pool-Lösung. Bitte binden Sie Ihre Mitarbeiter aktiv ein, denn der Gast sollte im besten Fall die Speisen und Getränke im Mehrwegsystem bei Ihnen kaufen. Nutzen Sie Werbeartikel der Hersteller (Plakate an der Eingangstür, Flyer, Social Media) zur Information und Sensibilisierung Ihrer Gäste. Ob Sie Einwegverpackungen gänzlich abschaffen wollen, liegt in Ihrer unternehmerischen Entscheidung und Präferenz Ihrer Gäste.
Zusätzlich soll die Kundschaft darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Speisen und Getränke auch in selbst mitgebrachte Behältnisse abfüllen können. Hierauf sollen Kunden deutlich hingewiesen werden. Allerdings müssen diese den hygienischen Standards entsprechen.
Tipp: Beraten Sie sich mit weiteren Gastgebern in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Vielleicht finden einige in Ihrer Region ein passendes System für Ihre Gäste. Denn der Gast möchte seine Mehrwegverpackungen auch wieder problemlos abgeben können, bestenfalls hat er hierfür mehrere Gastgeber in seiner Nähe. Kommunen organisieren mit Unterstützung des DEHOGA Bayern auch für Gastgeber regionale Informationsveranstaltungen mit den Mehrwegherstellern.
MEHRWEGPARTNER DES DEHOGA BAYERN
Der DEHOGA Bayern hat viele Mehrwegsysteme für das Gastgewerbe kennengelernt und eingehend geprüft. Nach Abwägung aller Bewertungskriterien konnten diese drei Partner gewonnen werden:
• Premium-Partner: Recircle Deutschland
• Kompetenz-Partner: Vytal
• Förder-Partner: Recup/Rebowl
Auf unserer Mehrweg-Seite im Internet finden Sie detaillierte Informationen zu jedem der Partner. Alle Hersteller unterstützen Sie bei der Werbung mit Plakaten, Flyern oder auch in der digitalen Darstellung auf Social Media.