err Herr Föst, Sie haben die Dringlichkeit des Themas Arbeit auf Abruf für das Gastgewerbe erkannt, Ihre Argumentation ist einleuchtend. Woranscheitert es, dass immer wieder im Politikbetriebsinnvolle Lösungen nicht einfach pragmatisch umgesetzt werden?
Wir als Freie Demokraten wollen hier etwas bewegen und Arbeit auf Abruf gestalten. Leider werden immer wieder gute Lösungen im Bundestag abgelehnt, weil sie von der „falschen“ Partei kommen. Uns geht es um die Sache. Ich würde mir wünschen, dass generell die Idee mehr zählt als die Parteifarbe.
Dass Arbeit auf Abruf in einer von vielen externen Faktoren abhängigen Branche wie dem Gastgewerbe für Wirtinnen und Wirte essenziell ist, ist einleuchtend. Aber sehen Sie auch Vorteile für die Beschäftigten?
Natürlich. Jeder Beschäftigte kann seinem Arbeitgeber ja auch mitteilen, wann er flexibel ist. Gerade auch für Studenten, die sich oft im Gastgewerbe etwas hinzuverdienen, ist das interessant. Einmal ist da vielleicht eine Prüfungsphase, da geht’s nicht, dafür geht es dann insbesondere im Sommer oft sehr flexibel. Die Gesetzesanpassung zum 1. Januar ist vor allem für Minijobber ein Problem: Bei einer nicht klar definierten Arbeitszeit – besonders in der Außengastronomie sind die Betriebe da stark wetterabhängig – werden jetzt 20 Stunden veranschlagt und nicht mehr zehn. Damit wird die 450-Euro Grenze durch den Mindestlohn schnell übertreten. Daher fordern wir neben einer Flexibilisierung auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf das 60-fache des Mindestlohns auf den Monat gerechnet. Dann wäre die Grenze bei guten 550 Euro, statt derzeit 450 Euro. So würden die Lohnsteigerungen der vergangenen Jahre auch bei geringfügig Beschäftigten ankommen.
Wir leben in einer Zeit, in der die Gesellschaft immer stärker flexibel sein möchte. Warum sehen viele ausgerechnet in der Flexibilität der Arbeitswelt ein Problem und keine Lösung?
Den Arbeitsmarkt von morgen gestalten wir nicht mit analogen Gesetzen von gestern. Ich glaube, dass hier die Angst, Arbeitgeber würden ihre Mitarbeiter „ausbeuten“ können, mitspielt. Das mag vor 100 Jahren so gewesen sein, hat mit der heutigen Realität aber kaum noch etwas zu tun. Arbeitsschutz wird in Deutschland sehr ernst genommen. Das sehen wir auch bei anderen Themen wie etwa dem Home Office. Da spielen dann Punkte wie ergonomische Stühle und Licht in Abstellkammern eine Rolle. Aber gerade unsere Biergartenkultur und Außengastronomie wird durch falsch verstandenen Arbeitsschutz stark eingeschränkt. Das halte ich für falsch. Dabei sind wir Bayern zurecht stolz auf unsere Kultur und unser Lebensgefühl. Natürlich brauchen wir Arbeitsschutz, aber wir dürfen Maß und Mitte nicht verlieren.
Und wie stehen Sie zur Forderung der Branche, das Arbeitszeitgesetz mit einer Wochenarbeitszeit, so wie es die EU-Richtlinie vorsieht, flexibler zu gestalten?
Die FDP-Fraktion im Bundestag setzt sich schon länger für eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebensrealitäten der Menschen ein. Wir wollen, dass Arbeitnehmer selbstbestimmter über die Aufteilung der Arbeitszeit entscheiden können und orientieren uns da an den europäischen Arbeitszeitrichtlinien. Diese gibt dieselbe maximale Wochenarbeitszeit vor wie das bisherige deutsche Recht, regelt aber nicht unter der Woche jeden einzelnen Tag. Niemand soll mehr arbeiten oder weniger Pausen machen müssen, aber die Einteilung muss freier werden als heute.
Zur Person
Daniel Föst wurde in der fränkischen Rhön geboren. Nach einer Lehre als Verkäufer im Möbeleinzelhandel in Hamburg studierte Föst Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau. Seit 2006 ist Föst selbstständiger Unternehmer im Bereich Marketing und Start-ups. Seit November 2017 ist er Landesvorsitzender der FDP Bayern und seit Mai 2015 Beisitzer im FDP-Bundesvorstand. Bei der Bundestagswahl 2017 zog er als Spitzenkandidat der bayerischen Landesliste der FDP in den Bundestag ein.