chon jetzt ist die rechtliche Beratung und Vertretung bis zur ersten Instanz vor den Arbeits- und Sozialgerichten in der DEHOGA Bayern-Mitgliedschaft inkludiert. Dies wird über verbandseigene Anwälte hervorragend umgesetzt. Doch das Rechtsschutzpaket wird ab Anfang 2022 um wichtige Themengebiete ergänzt. Zum neuen „DEHOGA-Rechtsschutz“ gehört eine breite Palette an Leistungen, die deutlich über die bisherigen hinausreichen. Diese decken einen Großteil möglicher Risiken für Betreiber von Hotel- oder Gastronomiebetrieben ab. Versichert sind der jeweilige Mitgliedsbetrieb, seine Inhaber und in vielen wichtigen Bereichen auch die beschäftigten Personen.
ERWEITERTER LEISTUNGSUMFANG AB 2022
Der erweiterte Versicherungsschutz soll zum 1. Januar 2022 in den Leistungskatalog des DEHOGA Bayern übernommen werden und dann für alle Mitglieder gelten. Der Jahresbeitrag wird zwar leicht angepasst, doch: „Für unsere Mitglieder ergibt sich de facto eine enorme Ersparnis, denn der reguläre Jahresbeitrag, den einzelne Unternehmen für die umfänglichen Versicherungsleistungen bezahlen müssten, liegt um ein Vielfaches höher“, so Landesgeschäftsführer Geppert. Die exklusiven Rahmenbedingungen seien ausschließlich durch die Schließung eines Gruppenvertrages auf Verbandsebene erreichbar. „Gerade die Ereignisse des zurückliegenden Jahres haben gezeigt, wie wichtig ein guter Rechtsschutz für unsere Branche ist“, weiß Geppert. „Durch eine flächendeckende Rechtsberatung unserer Mitglieder wollen wir unsere Branche noch wehrhafter machen“, so der Landesgeschäftsführer.
FOLGENDE BEREICHE KOMMEN HINZU
Der Gruppenvertrag umfasst die Bereiche Unternehmer-, Spezial-Straf- und Gewerberaum-Rechtsschutz inklusive des AGG-Rechtsschutzes, also von angeblichen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der in den Gruppenversicherungsvertrag aufgenommene Baustein „Spezial-Straf-Rechtsschutz“ bietet außerdem Strafrechtsschutz (auch bei Vorsatzstraftaten), Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Disziplinarund Standes-Rechtsschutz. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist beispielsweise bei Verfahren im Lebensmittelbereich hilfreich. Ein wichtiges Themenfeld sind auch Verstöße gegen das Steuer- und Abgabenrecht, in dem die Honorarstundensätze der Rechtsanwälte übernommen werden.
FOLGENDE KOSTEN WERDEN ÜBERNOMMEN
Die Kosten für einen Rechtsanwalt gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Spezial-Straf-Rechtsschutz werden auch Honorarvereinbarungen mit einem Rechtsanwalt übernommen); Gerichtskosten; Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen, die vom Gericht herangezogen werden; Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens; Zwangsvollstreckungskosten (z.B. Gerichtsvollzieher) – und das alles bei einer unbegrenzten Versicherungssumme und nur 300 Euro Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall. Diese Selbstbeteiligung entfällt, sofern der Rechtsschutzfall mit einer Beratung abschließend erledigt ist. Außerdem sinkt die Selbstbeteiligung auf 150 Euro, wenn der Kunde einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt beauftragt.
EIN PLUS FÜR MITGLIEDER DES LANDESVERBANDS
„Unsere Mitglieder kommen durch die Kooperation mit der Versicherungskammer Bayern in den Genuss eines umfangreichen Leistungspakets für den Firmen-Rechtsschutz, das die wichtigen rechtlichen Risiken als Betreiber eines Hotel- oder Gastronomiebetriebes abdeckt“, freut sich Geppert. „Wichtig für unsere Mitglieder ist, dass sie bei rechtlichen Fragen weiterhin auf die bisherigen Ansprechpartner zählen können“, betont er. Um weitere juristische Risiken im Geschäfts- und Privatleben abzusichern, bietet die Versicherungskammer Bayern eine individuelle Ergänzungsabsicherung an - ebenfalls zu Sonderkonditionen. Eine solche kann zusätzlich zum DEHOGA Rechtsschutz abgeschlossen werden. Damit können konkret die Bereiche Verkehr sowie der private Bereich ergänzt werden, so dass die Mitgliedsbetriebe vollumfänglich abgesichert sind.
PRAXISBEISPIELE:
1. Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit, dass sie einen lange zurückliegenden Hygiene-Prüfbericht Ihres Betriebes aufgrund der Anfrage eines Kunden an die Plattform „Topf Secret“ übermitteln will. Der Prüfbericht von damals listet einen marginalen Verstoß Ihres Betriebes gegen die damals geltenden Hygieneregeln auf. Diesen Verstoß haben Sie damals umgehend beseitigt und tragen nun dafür Sorge, dass sich der Verstoß nicht wiederholen kann. Um die Weitergabe dieses - längst überholten - Prüfberichtes zu verhindern, möchten Sie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Behörde im Eilverfahren und im Klageverfahren vorgehen, um darauf folgende Negativberichte zu verhindern.
Kostenrisiko: 1.500 Euro für das Eilverfahren (Streitwert 2.500 Euro)
und 2.200 Euro für das Klageverfahren (Streitwert 5.000 Euro).
2. Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung verlangt von Ihnen, den Impf- beziehungsweise Teststatus Ihrer Gäste zu kontrollieren. Aufgrund eines anonymen Hinweises wird Ihnen vorgeworfen, die Pflichten nicht ausreichend erfüllt zu haben. Die zuständige Behörde fordert Sie daraufhin ohne weitere Überprüfung mit Bescheid auf, diese Pflichten zukünftig genauestens zu erfüllen und droht Ihnen bei einem weiteren Verstoß die vorübergehende Schließung Ihres Betriebes an. Gegen diese Verfügung und die Schließungsandrohung möchten Sie sich im Eilverfahren und im Klageverfahren wehren, da die Vorwürfe unberechtigt sind.
Kostenrisiko: 3.900 Euro für das Eilverfahren
und 3.900 Euro für das Klageverfahren (Streitwert jeweils 10.000 Euro).