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er DEHOGA Bayern unterstützt seine Mitgliedsbetriebe bestmöglich in allen Belangen und sieht sich in der Verantwortung auf wichtige Themen hinzuweisen. Doch was passiert, wenn ein Unternehmer plötzlich für längere Zeit ausfällt und nicht vorgesorgt hat? Das wird in der Praxis oft zum Problem.
Der bayerische Landesverband nimmt diese Fälle sehr ernst, hat jedoch kaum Handlungsmöglichkeiten, da die Gesetzeslage ohne rechtsgültige Vorsorgevollmachten einen Betreuer vorsieht, der die Entscheidungen trifft. Notfallpläne sichern also das Lebenswerk von Unternehmern im Akutfall ab. Es geht darum, einen konkreten Plan zu haben, der verlässlich und einfach funktioniert. Betrieb und Familie müssen bei Ausfall des Unternehmers handlungsfähig bleiben. Wie einfach so eine Vorsorge zu treffen ist, erläutert Roland Bauer, Experte für Notfallkonzepte und Geschäftsführer des Verband-Kompetenzpartners Secufox im Gespräch mit BTG-Geschäftsführerin Isabella Hren.
Fällt ein Unternehmer unerwartet und plötzlich für längere Zeit aus, stehen meist viele Prozesse still, die nur der Unternehmer bearbeitet hat. Mitarbeiter sind dann nicht handlungsfähig. Das klingt für zahlreiche Selbstständige wie ein ultimatives Worst-Case-Szenario, das nur selten eintritt. Aus über 35 Jahren Erfahrung weiß ich, so selten ist das leider nicht. Dann steht alles still und das Lebenswerk ist in Gefahr – das Unternehmen gerät dann nicht selten in Schieflage!
Wer für einen solchen Fall nicht explizit für sich und sein Unternehmen vorgesorgt hat, erhält nach gängiger Rechtspraxis vom Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser darf dann anstelle der eigentlichen Unternehmensleitung agieren – geschäftlich, aber auch im privaten Bereich. Im Härtefall auch, was zum Beispiel die medizinische Versorgung betrifft. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass automatisch die Familie, der Lebenspartner des ausgefallenen Unternehmers oder ein Gesellschafter handeln und entscheiden darf. Nur wer im Vorfeld alle notwendigen Vollmachten diesbezüglich erstellt hat, hat ausreichend für den Notfall vorgesorgt.
Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Erstellung der notwendigen Vollmachten und Verfügungen, beispielsweise einer Unternehmer-Generalvollmacht, Handlungsvollmachten für das Unternehmen, Gesellschafter-Vertretungsvollmachten. Zu allen Vollmachten sollte eine klare Handlungsanweisung vorliegen, damit die Vertreter auch wissen, was Ihre Aufgaben sind und was Sie entscheiden dürfen. Wichtig ist, dass alle Vollmachten und Verfügungen individuell auf die Unternehmens- und familiäre Situation angepasst werden und dann alle Vertreter auch im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Der Weg durch den Vorsorge-Dschungel ist für Laien nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Genau dort kommt aber das Secufox Notfallkonzept ins Spiel.
Grundsätzlich beginnt jedes Notfallkonzept mit einer gründlichen Bestandsaufnahme – das betrifft den betrieblichen und persönlichen Bereich sowie die Vermögenssituation. Im Rahmen eines Expertengesprächs legen wir die nächsten Schritte fest, sprechen über geschäftliche Vertreterregelungen, denn nicht jeder Mitarbeiter ist fit in der Geschäftsführung. Wir prüfen, welche rechtssicheren Vollmachten notwendig sind und passen diese auf die individuellen Bedürfnisse der Unternehmerfamilie an. Ein digitaler Notfallordner sichert im Ernstfall den Zugriff auf alle wichtigen Dokumente und Informationen rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt. Die Originale der Vollmachten verwahrt Secufox treuhänderisch.
Auf denkbar einfache Weise: Hierfür genügt ein Anruf unter der Telefonnummer 08 031/ 18 79 30. Alternativ lässt sich ein Gespräch auch über unsere Homepage www.secufox.com buchen. Wir stehen den Mitgliedern exklusiv über unser Secufox-Expertentelefon zur Verfügung. Innerhalb von 30 Minuten klären wir direkt, welchen Handlungsbedarf das Unternehmen hat. Dabei ist das Notfall-Check-Gespräch für alle DEHOGA-Mitglieder kostenfrei! Zahlreiche Mitglieder haben ihren Notfallplan mit Secufox bereits erstellt und sind bestens zufrieden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessierte auf der Branchenpartnerseite des DEHOGA Bayern unter dem Stichwort Secufox. Hier steht auch ein Leitfaden für den oben angesprochenen Notfallplan zum Download bereit.