rau Schreyer, warum haben Sie sich für diesen Schritt entschieden?
Ich bin davon überzeugt, dass wir im Zuge des digitalen Wandels ein modernes Arbeitszeitrecht brauchen, das den geänderten Bedürfnissen der Wirtschaft und der Beschäftigen Rechnung trägt. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet deutlich mehr Freiräume für orts- und zeitunabhängiges Arbeiten. Dies eröffnet den Unternehmen als auch deren Beschäftigen ein hohes Maß an Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung. Dabei darf die Gesundheit der Beschäftigten aber nicht aus dem Blick geraten. Neben der notwendigen Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung für die Unternehmen geht es mir deshalb in erster Linie auch darum, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Würde Ihr Vorschlag den kleinen und mittleren Unternehmen, wie z.B. bei uns im Gastgewerbe, helfen?
Ein modernes Arbeitsrecht muss für Unternehmen sämtlicher Größen nutzbar sein. Nur so können alle Beschäftigten von den Chancen der Digitalisierung profitieren. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass flexible Arbeitszeitregelungen nicht nur im Rahmen von tarifrechtlichen „Experimentierräumen“ – wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen – nutzbar sind. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind meistens nicht tarifrechtlich gebunden.
Bis zur Gesetzesänderung ist es noch ein langer Weg – wie geht es weiter und wie sehen Ihre Länderkollegen den Vorschlag?
Aus Gesprächen mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen weiß ich, dass zu Fragen des Arbeitszeitrechts durchaus kontroverse Ansichten bestehen. Wir müssen deshalb abwarten, was die derzeit noch andauernden Beratungen des Bundesrates über unseren Antrag ergeben. Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass das Arbeitszeitgesetz ohnehin nur der Bund abändern kann. Umso dringender scheint es mir daher, dass der Bundesarbeitsminister dazu einen konstruktiven Vorschlag vorlegt.