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n der Rubrik „Darf man mal fragen…?“ richtet Gastgeber Bayern den Blick einmal bewusst in die andere Richtung. Hier haben Gäste die Möglichkeit, Fragen an die Gastgeber zu richten.
Darf man in einem Hotelzimmer Möbel verrücken?
Die Lampe nervt oder das Kind droht aus dem Bett zu fallen – gerne schaffen Hotelgäste in solchen oder anderen Fällen kurzerhand selbst Abhilfe und rücken Möbel im Zimmer passend zurecht. Grundsätzlich ist das nicht verboten. Allerdings muss der Gast Folgendes beachten: Es darf nichts beschädigt werden (weder am Möbelstück noch am Boden oder Ähnlichem). Und nach dem Aufenthalt müssen die Möbel im Zimmer wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden – natürlich behutsam und vorsichtig, denn für verursachte Kratzer und Scherben muss jeder Gast selbst geradestehen.
Verweigert man einem Gast aufgrund seiner Kleidung die Bedienung, handelt es sich klar um eine Diskriminierung – egal ob mit oder ohne Tracht. Zwar hat ein Wirt das Hausrecht, doch er führt ein öffentliches Lokal. Der Ausschluss von Personengruppen aufgrund von Kleidung wie auch Hautfarbe, religiösen Zeichen und Ähnlichem ist nicht zulässig. Ist ein Gast jedoch (stark) alkoholisiert, kann ihm der Zutritt zum Lokal durchaus verweigert werden – jedoch nicht aufgrund seiner Kleidung, sondern um Ärger und Fehlverhalten zu verhindern. Hinzu kommt, dass das Gaststättengesetz untersagt, Alkohol an bereits stark alkoholisierte Personen auszuschenken.
Haben auch Sie Fragen aus der Sicht eines Hotel- oder Restaurantbesuchers? Senden Sie Ihre Frage an f.john@gastgeber.bayern. Vielleicht finden Sie die Antwort in einer der kommenden Gastgeber Bayern-Ausgaben.