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rau Hren, die BTG wird im Auftrag des DEHOGA Bayern in diesem Jahr in bis zu 600 bayerischen gastgewerblichen Betrieben eine „Blitzlicht-Beratung“ durchführen. Was können sich die Betriebe erwarten?
Die Blitzlicht-Beratung ist eine Momentaufnahme im jeweiligen Betrieb vor Ort. Ein erfahrener Fachmann analysiert gemeinsam mit dem Unternehmer die Potenziale und etwaigen Schwachstellen des Betriebs und gibt Anregungen sowie Tipps zur Umsetzung. Im Anschluss folgt ein schriftlicher Kurzbericht der BTG mit weiteren Ideen sowie praktischen Hilfestellungen. Wir zeigen unter anderem Möglichkeiten zur Umsatzsteigerung auf, geben Anregungen für neue Konzepte, unterstützen mit Kooperationen. Auch die Themen Fachkräftemangel, Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und professionelle Führung sowie operative Organisation und Servicequalität werden aufgegriffen.
Was kann die Kurzberatung im Gegenzug nicht leisten?
Die Kurzberatung dauert nicht länger als zwei bis drei Stunden. Daher kann und soll die Beratung eine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des „Blitzlichts“. Es kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein.
Was soll damit erreicht werden?
Die Beratung soll den Gastgebern Bayerns helfen, Potenziale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebs aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein. Ein Fachgespräch mit einem Berater, der dem Unternehmer zuhört und auf seine Anliegen eingeht, hat aus meiner Sicht immer einen Mehrwert und bringt für viele neue Motivation Themen anzupacken.
Für wen ist die „Blitzlicht-Beratung“ geeignet?
Prinzipiell für alle gastgewerblichen Betriebe mit Sitz in Bayern. Für die im Rahmen der Kampagne „Zukunft für das Bayerische Gastgewerbe“ förderfähigen Betriebe ist die Beratung vollkommen kostenfrei. Alle weiteren Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern können die Dienstleistung für 500 Euro brutto bei der BTG in Anspruch nehmen. Nichtmitglieder bezahlen dafür 700 Euro brutto. Wichtig ist auch eine gewisse Offenheit für Veränderungen. Nachdem es Ziel ist, Betrieben zu helfen, werden neben den Stärken des Betriebes auch „schonungslos“ die Schwächen aufgezeigt. Nur wer diese kennt und bereit ist, daran im Nachgang etwas zu ändern, wird von der Beratung profitieren.
Wie kann es nach der Beratung weitergehen?
Die Inanspruchnahme der geförderten Blitzlicht-Beratung verpflichtet die Betriebe selbstverständlich zu nichts. In vielen Fällen erkennen wir im Zuge der Beratung, dass zur raschen Lösung von bestehenden Herausforderungen weiterführende Beratungsleistungen und neues Know-how über Schulungen oder die Kooperation mit einem Partnerunternehmen empfehlenswert wäre. Wir decken diesen Bedarf im Rahmen unseres Angebots und möchten die Betriebe bei einer schnellen sowie pragmatischen Lösung unterstützen. In einigen Unternehmen stehen beispielsweise Investitionen an. Die Kampagnenseite www.wirtshauskultur.bayern informiert auch über weitere Fördermöglichkeiten und bündelt die Informationen für die Betriebe. Darüber hinaus sind in den nächsten Wochen und Monaten 14 Beratertage in Form von kostenlosen Informationsveranstaltungen in allen Bezirken Bayerns geplant. Dort können sich Interessierte komprimiert über die Blitzlicht-Beratung, Fördermöglichkeiten, Unterstützung bei Investitionen sowie Finanzierungen informieren.
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung ist ganz einfach: Sie erfolgt über das Anmeldetool auf der Website www.wirtshauskultur.bayern. Dort gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden.