EDER, der im Gastgewerbe arbeitet, kann mitmachen!
Die Aktion #ausleidenschaft möchte auf die Notlage aller im Gastgewerbe Tätigen aufmerksam machen. Zeigt Euer Gesicht. Zeigt Euer Leid und Euren bisher entstandenen Verlust. Unter den Hashtags #ausleidenschaft und #dehogabayern wollen wir der Brisanz unserer Lage noch mehr Stimme verleihen. Tauscht Euer Profilbild bei Facebook und postet dort ein Bild von Euch mit einem großen Karton, auf den Ihr die Zahl der bisherigen Umsatzrückgänge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (z.B. Umsatz - 80%) EURES Betriebs schreibt. Gemeinsam treten wir so eine Welle des Aufschreis los.
Derzeit sind Bayerns Gastgeber damit beschäftigt, die momentan geltenden Auflagen umzusetzen. Die Einschränkungen binden vielen Hoteliers und Gastronomen die Hände. Die Öffnung der Betriebe ist in vielen Fällen nicht wirtschaftlich. Viele Betriebe werden so nicht überleben.
Nach der Wiedereröffnung der Außengastronomie sowie der Speiselokale fällt die Bilanz der Wirte erschreckend aus. 83,2 Prozent der bayerischen Betriebe geben an, dass ein wirtschaftliches Handeln unter Berücksichtigung der coronabedingten Auflagen nicht möglich ist. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bayern unter rund 2.300 gastgewerblichen Betrieben hervor. Das Ausmaß der dramatischen Betroffenheit wird deutlich bei der Antwort auf die Frage nach den coronabedingten Umsatzeinbußen seit dem 1. März. So beklagen die Betriebe durchschnittliche Umsatzverluste in Höhe von 82 Prozent. Bezogen auf das Gesamtjahr rechnen die Betriebe mit einem Umsatzrückgang von mindestens 57 Prozent.
Dazu DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Die Branche steht erst am Anfang eines langen Überlebenskampfes. Bei derart niedrigen Umsätzen bei erheblich gestiegenen Kosten für Corona-Auflagen und Kredittilgungen wird es ohne weitere staatliche Hilfen sowie möglichst flexible Anpassungen, wann immer es irgendwie möglich ist, nicht gehen. Es darf keine nicht nachvollziehbaren Entscheidungen geben, bei denen der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird oder das Infektionsrisiko in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden steht.“